Interview Eine Abstufung zur Ordnungswidrigkeit entlastet Gerichte und andere Behörden erheblich: Richter Eugen Birnbaum plädiert dafür

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Interview Eine Abstufung zur Ordnungswidrigkeit entlastet Gerichte und andere Behörden erheblich: Richter Eugen Birnbaum plädiert dafür

Gesetz ändern: Straftat Schwarzfahren kostet viel Zeit und viel Geld
An der Beurteilung und der angemessenen juristischen Bewertung vom Schwarzfahren scheiden sich die Geister. Doch viele Richter halten die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit aus diversen Gründen für sinnvoll. Foto: dpa
picture alliance / dpa

Bad Kreuznach/Rhein-Hunsrück. Schwarzfahren wird vom Gesetzgeber als Straftat geahndet, was den Gerichten eine Vielzahl von Verfahren beschert, mit denen Richter und Staatsanwälte beschäftigt sind. In der Regel geht es dabei um relativ geringe Schadenshöhen.

Der Deutsche Richterbund hat kürzlich die Frage aufgeworfen, ob Schwarzfahren nicht aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und stattdessen als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden sollte. Unsere Zeitung hat darüber mit Eugen Birnbaum (32) gesprochen, der seit Dezember 2014 als Richter am Amtsgericht Bad Kreuznach tätig ist.

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