Beweisaufnahme am Amtsgericht Simmern eröffnet - 32-Jähriger will sich nach wie vor zu Vorwürfen nicht äußern - Elf Zeugen sagen am Dienstagvormittag aus
Gerichtsverhandlung in Simmern: Könnte ein Handy den Angeklagten überführen?
Wegen eines schweren Raubs in Plaidt wird derzeit verhandelt.
dpa

Peter Hüttemann braucht am Dienstagmorgen einen langen Atem. Elf Zeugen hat der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts Simmern beim zweiten Verhandlungstermin zu befragen. Sie alle sollen Aufschluss zu einer Reihe von Einbruchsdiebstählen geben, die in der Nacht vom 21. auf den 22. Juni 2017 stattgefunden haben.

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Doch bevor Hüttemann die Beweisaufnahme beginnt, fragt er den 32-jährigen Angeklagten, ob dieser denn heute Angaben zur Sache machen möchte. Vergangene Woche schwieg der Mann zu den Vorwürfen. Auch diesmal fällt seine Antwort kurz aus: „Ich wüsste nicht, was ich sagen soll.“

Dabei soll ein Handy, das bei ihm gefunden wurde, ihn mit den Diebstählen in Verbindung bringen. Anhand von Funkzellenabfragen seien die Beamten damals auf den Mann aus Rumänien aufmerksam geworden, berichtet ein Polizist dem Schöffengericht. Und mehr: Das in seinem Besitz befindliche Gerät sei an allen Tatorten in die jeweilige Funkzelle eingeloggt gewesen, erinnert sich der Zeuge. Nachdem der Verdächtigte identifiziert worden sei, hätten die Beamten festgestellt, dass der Mann zur Fahndung ausgeschrieben ist. Angeblich soll er Mitglied einer Diebesbande sein.

„Wissen Sie etwas über einen Vorfall in Marburg?“, will der Staatsanwalt wissen. Dort sei ebenfalls in einem Musikgeschäft eingebrochen worden. Er wüsste zwar davon, sagt der Polizist. Mehr aber auch nicht. Indes interessiert sich der Verteidiger für die Funkzellen. „Könnte es nicht sein, dass sich die Funkzelle ändert, wenn sie belegt ist?“ Darauf entgegnet der Polizist, dass er kein Fachmann sei.

Ich wüsste nicht, 
was ich sagen soll.

Die Antwort des Angeklagten auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er sich heute zur Sache äußern wolle.

Im weiteren Verlauf des Vormittags kommt auch der Besitzer des Musikgeschäfts zu Wort, der niemals geglaubt hätte, dass jemand in einen Musikladen einbrechen würde. 67 Instrumente hätten die Diebe im Juni 2017 mitgehen lassen – darunter ein Instrument von Adolphe Sax. „Dem Erfinder des Saxofons?“, fragt Hüttemann. „Das ist bitter.“ Dem Besitzer sei dadurch ein Schaden von knapp 95.000 Euro entstanden.

„Wie ging es Ihnen nach dem Einbruch?“, fragt Hüttemann. Es sei eine furchtbare Situation für ihn gewesen, erzählt der Geschäftsmann. „Es hängt ja Herzblut dran“, sagt er. Den Bestand, wie er ihn damals gehabt hätte (von alten über neue bis hin zu seltenen Instrumenten), habe er nie wieder zusammenbekommen. Trotzdem hätte er sein Geschäft nicht geschlossen. „Nicht, wie ein Kollege in Marburg“, erklärt er. Auch dort hätte es einen Einbruch gegeben – und das, obwohl es eine Alarmanlage sowie Videoüberwachung gab. All das hätte dem dortigen Besitzer aber nichts genützt. „Er hat seinen Laden dann auch später geschlossen“, erinnert sich der Besitzer.

Was die restlichen neun Zeugen angeht, so können diese nur wenig zur Sache beisteuern, liegen doch die jeweiligen Taten schon sechs Jahre zurück. Zwar versucht der Vorsitzende Richter ihnen, mit ihren bei der Polizei aufgenommenen Aussagen eine kleine Erinnerungsstütze zu geben. Hierfür erntet er aber lediglich ein: „Wenn ich das damals so gesagt habe, wird es auch stimmen.“

Da zwei Zeugen an diesem Tag nicht erscheinen können, unterbricht Richter Hüttemann die Verhandlung und beraumt einen Fortsetzungstermin an. Zu diesem soll ein Experte geladen werden, der mehr Auskunft zur Funkzellenauswertung geben kann. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft möchte indes den zuständigen Sachbearbeiter, der den Einbruch in Marburg bearbeitet hat, zur Zeugenliste hinzufügen.

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