Es gibt nur noch eine legitime Künstlergruppe mit dem bekannten Namen - Absage an "Die Hauderer - das Original"
Gericht entscheidet im Streit um „Hauderer“ – Eingetragener Verein bekommt recht
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Justitia Studio Hamburg
Markus Gerhold. PictureArt - Fotolia

Das Urteil in einem außergewöhnlichen Fall wurde jetzt am Amtsgericht Simmern gesprochen. Dabei ging es um einen Streit zwischen der als Verein eingetragenen Künstlergruppe „Die Hauderer“ und einer zweiten Gruppierung mit dem Namen „Die Hauderer – das Original“. Zwischen den beiden Parteien gibt es seit Monaten einen heftigen Streit, der sich längst nicht nur um die Nutzung des Namens dreht.

Lesezeit 3 Minuten
Das Amtsgericht hat nun entschieden, dass die Gruppe mit dem Beinamen „Das Original“ die Bezeichnung „Die Hauderer“ oder auch „Die Hauderer – das Original“ ablegen muss. Der Name „Die Hauderer“ steht dem eingetragenen Verein zu. Im Zuge eines Monate währenden, heftigen Streits hatten „Die Hauderer – Arbeitskreis bildnerisch Schaffender auf dem Hunsrück“ die Gruppe „Die Hauderer – das Original“ als Arbeitskreis im Hunsrücker Volksbildungsverein ...

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