Erleichterungen in Bezug auf Maßnahmen möglich
Genesene und geimpfte Personen erhalten Nachweis – Erleichterungen in Bezug auf Maßnahmen möglich
Wer den Piks schon bekommen hat, kann sich auf Erleichterungen freuen. Foto: Suzanne Breitbach
Suzanne Breitbach

Rhein-Hunsrück. Personen, die gegen Coronaviren geimpft sind oder in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Erkrankung überstanden haben, erhalten im gebotenen Umfang Erleichterungen und Ausnahmen von Coronaschutzmaßnahmen. Als Nachweis einer Erkrankung gelte das positive Laborergebnis, teilt die Kreisverwaltung mit.

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Zusätzlich versende das Gesundheitsamt des Rhein-Hunsrück-Kreises Bescheinigungen, die eine laborbestätigte (PCR-Test) Corona-Erkrankung belegen. Mit diesem sogenannten „Genesenennachweis“ sei es möglich, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch zu nehmen, wenn das bisher nur mit vorheriger Testung zulässig war.

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