Das Defizit am Heilig Geist Krankenhaus Boppard erreicht nach Informationen des Rhein-Hunsrück-Kreises in Kürze eine Grenze, über die hinaus der Kreis den Verlust nicht tragen wird. Der Kreis hat das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) im Herbst des vergangenen Jahres mit dem Betrieb des Standorts betraut. Im Gegenzug ist in dem entsprechenden Betrauungsakt geregelt, dass der Kreis für das zweite Halbjahr 2024 und bis Ende 2025 das Defizit bis zu einem gedeckelten Betrag trägt, gemeinsam mit der Stadt Boppard und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Boppard. Die Begrenzung des Defizitausgleichs war für den Kreistag eine klare Voraussetzung für den entsprechenden Beschluss.
Aus den Sitzungsunterlagen zum Kreistag am kommenden Montag geht hervor, dass die im Betrauungsakt maximale Höhe der Ausgleichszahlungen von insgesamt 2,025 Millionen Euro demnächst erreicht wird – und welche Folgen das hat: „Nach den uns vorliegenden monatlichen Finanzübersichten ist davon auszugehen, dass die Verpflichtungen zur Zahlung der Ausgleichszahlungen in Kürze eine Höhe erreicht, dass der Widerruf aufgrund der aktuellen Beschlusslage ausgesprochen werden muss.“ Der Kreistag hatte im August beschlossen, das Defizit für das zweite Halbjahr 2024 bis zu einer Höhe von 675.000 Euro zu tragen und für 2025 bis zu einer Höhe von 1,35 Millionen Euro. Für 2024 trug die Stiftung die Kosten zu 50 Prozent, Stadt und Kreis zu je 25 Prozent. In diesem Jahr wurde eine Aufteilung zu je einem Drittel vereinbart.

Zukunftskonzept für Bopparder Klinik kommt gut an
Ende März soll der Kreistag dem Zukunftskonzept für das Heilig Geist Krankenhaus in Boppard zustimmen, das hat der Kreisausschuss nun einstimmig empfohlen. Einige Krankenhausmitarbeiter verfolgten die Sitzung.
Die Kreisverwaltung habe kürzlich ein Anhörungsschreiben zum Widerruf des Betrauungsaktes an das GKM versandt. In seinem Antwortschreiben teilt GKM-Geschäftsführer Christian Straub mit, es sei nach wie vor das Ziel, mit den Akteuren aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis „unter Einbeziehung der kommunalen Gesellschafter eine langfristige Finanzierungsgrundlage für die Fortführung des Krankenhausbetriebs in Boppard zu schaffen“. Das schließe die Umsetzung des Zukunftskonzeptes ein, um das Krankenhaus „so aufzustellen, dass dieses mittelfristig nicht mehr auf eine Bezuschussung angewiesen ist“. Die kommunalen Gesellschafter sind die Stadt Koblenz und der Kreis Mayen-Koblenz. Trotz mehrfacher Anfragen unserer Zeitung gibt das GKM nach wie vor keine Auskunft über die Inhalte des Zukunftskonzepts. Die Beteiligten im Rhein-Hunsrück-Kreis unterliegen weiterhin weitgehenden Verschwiegenheitserklärungen.
Dass der Verlustausgleich „bereits vor dem Jahresende 2025 aufgezehrt sein“ würde, sei „allen Beteiligten seit den Gesprächen über den Betrauungsaktes (sic) bekannt“, teilt Straub in dem Schreiben an die Kreisverwaltung weiter mit. Wann das genau der Fall sein wird, könne man konkret nicht benennen. „Die Monatsergebnisse des Bopparder Krankenhauses unterliegen systembedingt Schwankungen, welche hauptsächlich durch die Inanspruchnahme der stationären Leistungen, die Personalkosten (besetzte Planstellen, Beschäftigte im Langzeitkrank oder Mutterschutz/Elternzeit etc.) beeinflusst werden.“ Man habe begonnen, das Zukunftskonzept „so weit wie vereinbart umzusetzen“, was „Ergebniseffekte“ bringen werde, so Straub.

Geld kann trotz Betrauungsakt noch nicht fließen
Im Rhein-Hunsrück-Kreis wartet man auf Rückmeldung aus Koblenz zum Betrauungsakt zum Heilig Geist Krankenhaus Boppard. Die Gremien der kommunalen Gesellschafter wollen dazu erst befinden, wenn der entsprechende Akt aus dem Rhein-Lahn-Kreis vorliegt.
Seine Stellungnahme sei lediglich als eine vorläufige zu betrachten. Für den Montag, 23. Juni, sei ein Gespräch terminiert gewesen, an dem Landrat Volker Boch, der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner, Marko Boos, Landrat Mayen-Koblenz, Boppards Stadtbürgermeister Jörg Haseneier und Ferdinand Benner, stellvertretender Vorsitzender der Stiftung, teilnehmen sollen. Er hoffe beziehungsweise erwarte, dass dabei „die Grundlage für eine Fortführung des Betrauungsakts gefunden wird und es damit keines Widerrufs bedarf“. Sein Schreiben schließt er mit dem Hinweis, „dass die nach wie vor maßgebliche Beschlusslage der Gesellschafterversammlung des GKM für den Fall der Beendigung der Übernahme der mit dem Fortbetrieb des Krankenhauses verbundenen Verluste eine Stilllegung des gesamten Bopparder Krankenhausbetriebes vorsieht“.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis teilt auf Anfrage unserer Zeitung mit, man wolle über den Austausch mit den Gesellschaftern und der Geschäftsführung zur aktuellen Geschäftsentwicklung am Standort Boppard im Kreistag am kommenden Montag berichten. Wie die Stadt Koblenz in einer gemeinsamen Auskunft der kommunalen Gesellschafter mit dem Kreis Mayen-Koblenz auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, gingen die Gespräche und Verhandlungen am Dienstag weiter. Man wolle über die Ergebnisse informieren, wenn diese vorliegen. Die Pressestelle des GKM teilte mit, man gebe dazu keine Auskunft.
Anfang des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass das GKM in finanzielle Not geraten ist. Das Sanierungskonzept eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens sah die Schließung der GKM-Krankenhäuser in Boppard und Nastätten vor. Nach großem Protest, zähen Verhandlungen und mit viel Engagement aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis war es zunächst gelungen, dies für Boppard zu verhindern. Weil das Paulinenstift in Nastätten als bedarfsnotwendig gilt, trägt dort der Rhein-Lahn-Kreis das anfallende Defizit.