Stadtrat beschließt Richtlinie, um Standort attraktiv zu machen
Gegen den Landarztmangel: 35.000 Euro sollen Ärzte nach Kirchberg locken
„Der Landarzt“ ist zwar erfolgreich als Fernsehserie, doch das reale Leben sieht – wie bei vielen TV-Produktionen – leider anders aus. Ärzte werden auf dem „flachen Land“ immer weniger, denn wenn niedergelassene Mediziner in Ruhestand gehen, findet sich oft kein Nachfolger. Die Stadt Kirchberg will nun finanzielle Anreize schaffen, damit sich Ärzte rund um das historische Rathaus (Foto) ansiedeln. Foto: Archiv Werner Dupuis
Werner Dupuis

Wie in vielen anderen Städten und Kommunen fehlt es auch in der Stadt Kirchberg an Ärzten. Zwei hausärztliche Kassensitze hat die Stadt auf dem Berge in den vergangenen Jahren verloren, die ansässigen Mediziner stoßen längst an ihre Kapazitätsgrenzen. Um Kirchberg für niederlassungswillige Ärzte attraktiver zu machen, hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung eine Richtlinie verabschiedet, die eine Förderung der Mediziner vorsieht.

Lesezeit 2 Minuten

Jeder Arzt, der sich neu niederlässt oder die Praxis eines ausscheidenden Mediziners übernimmt, kann auf eine finanzielle Zuwendung in Höhe von maximal 35.000 Euro hoffen. Vorausgesetzt, die entsprechenden Mittel stehen im Rahmen der Haushaltsplanung zur Verfügung.

Als Stadtbürgermeister Werner Wöllstein zu Beginn der öffentlichen Sitzung von einer historischen Sitzung sprach, tat er dies im Hinblick auf die äußeren Umstände. Nie zuvor fand eine Stadtratssitzung in der Stadthalle statt, nie zuvor saß jedes Ratsmitglied an einem eigenen Tisch, und nie zuvor mussten Zuschauer Abstand halten und Zettel mit ihren Kontaktdaten ausfüllen. Doch auch im Hinblick auf die Verabschiedung der Förderrichtlinine lässt sich durchaus von einer historischen Sitzung sprechen. Denn seit vielen Jahren schon ist das Thema „(drohender) Ärztemangel“ ein brennendes. „Auch in der Fragestunde war es immer wieder Thema bei den Bürgern“, berichtete Jürgen Windolph (FWG).

Der Entwurf der Richtlinie sei der Beitrag, den die Stadt in diesem Bereich leisten könne. Im Ziel seien sich die Fraktionen einig gewesen, in der nicht öffentlichen Sitzung, die vor dem öffentlichen Teil stattfand, sei es lediglich um Detailfragen gegangen, berichtete er. „Die Stadt hat große Hausaufgaben gemacht, die Richtlinie spricht niederlassungswillige Ärzte an“, ist der Mediziner sicher.

„Wir haben die Richtlinie in vollem Maße unterstützt“, erklärte auch Jürgen Tappe (CDU). Sie sei nun unterschriftsreif, und damit stehe die Stadt kurz vor dem Ziel, einen neuen Arzt vor Augen zu haben. Dessen ist sich auch die FDP-Fraktion sicher. „Wir haben wirklich gute Aussichten auf einen Arzt, und dafür möchte ich der Verwaltung ganz herzlich danken“, lobte Peter Kemmer die Arbeit der Mitarbeiter im Rathaus. Axel Weirich (SPD) betonte: „Mit der Förderrichtlinie bringt der Stadtrat Mittel auf den Weg, Kirchberg attraktiv zu machen.“ Die ärztliche Versorgung sicherzustellen, gehöre zu den wichtigsten Aufgaben der Stadtspitze.

„Derzeit praktizieren eine Internistin mit hausärztlichem Versorgungsauftrag, zwei Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie eine Gynäkologin. Die derzeitige Versorgungslage stößt an ihre Grenzen“, heißt es in der Präambel der Richtlinie. Die nachrückende Generation von Fachärzten habe Vorbehalte gegen eine Niederlassung im ländlichen Raum, und die finanziellen Risiken seien dabei ein Aspekt. „Dem soll diese Richtlinie Rechnung tragen“, heißt es weiter. Zweck der Förderung sei die Sicherstellung einer ausgewogenen fach- und hausärztlichen Versorgung der Bürger. Beantragt werden können die Mittel von Haus- und Kinderärzten sowie Gynäkologen und Fachärzten, die sich in der Stadt Kirchberg niederlassen, eine Praxis übernehmen oder eine Zweigpraxis eröffnen. Zahnärzte sowie Mediziner der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sind von dieser Förderung ausgenommen.

Einmalig bis zu maximal 35.000 Euro will die Stadt an Förderung gewähren, die Bindungsdauer beträgt fünf Jahre ab Betriebsbeginn oder Aufnahme der Tätigkeit. Erhält der Antragsteller eine zusätzliche Förderung Dritter, etwa von der Kassenärztlichen Vereinigung, der Verbandsgemeinde, des Landkreises oder des Bundeslands, wird diese nicht auf die Förderung der Stadt angerechnet. Es sei denn, der Gesamtförderbetrag beträgt mehr als 75.000 Euro. Über die Gewährung entscheidet der Stadtrat.

Top-News aus der Region