Manche mögen es, andere sind nur bedingt betroffen: So gehen die heimischen Betriebe mit dem neuen Gesetz um
Gastronomie rüstet sich für die Mehrwegpflicht: So ist die Lage im Rhein-Hunsrück-Kreis
Schicke Verpackung, und dazu noch nachhaltig: Im Hotel Restaurant Bergschlößchen in Simmern (hier Küchenchef Michael Böhme) sind die neuen Mehrwegbehälter, in diesem Fall von der Münchner Firma Recup, bereits zu haben. Bei den Gästen finden sie durchaus Anklang. Foto: Thomas Torkler
Thomas Torkler

Für die Gastronomie war der 1. Januar ein wichtiger Stichtag. Mit dem Jahreswechsel müssen deutschlandweit viele Betriebe, die Essen und Trinken zum Mitnehmen anbieten, neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen als umweltfreundliche Alternative bereitstellen. So lautet die Theorie. Doch wie äußert sich das Prozedere in der Praxis? Wir haben exemplarisch bei mehreren Rhein-Hunsrücker Betrieben nachgefragt.

Ergebnis: Das sogenannte Verpackungsgesetz 2 (VerpackG2) ist im Rhein-Hunsrück-Kreis angekommen – zumindest zum Teil. Das liegt auch daran, dass es, wie sollte es anders sein, in der Richtlinie Ausnahmefälle gibt. Beschäftigt ein Betrieb insgesamt nicht mehr als sechs Mitarbeiter, und beträgt die Verkaufsfläche weniger als 80 Quadratmeter, ist dieser von der Regelung ausgenommen.

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