Gästebeitrag für Personen mit Zweitwohnsitz sorgt für Verärgerung - Stadt sieht Abgabe als Beitrag zum Gemeinwesen
Gästebeitrag: Gibt es in Boppard Bürger zweiter Klasse?

Beim Blick aufs Stadtbild lässt sich nicht erkennen, ob es in Boppard Unterschiede zwischen Bürgern „erster“ und „zweiter“ Klasse gibt. Den Gästebeitrag für Zweitwohnsitzler findet aber nicht jeder in Ordnung.

Archiv Suzanne Breitbach

Boppard. Ist ein Zweitwohnsitz in Boppard ein Wohnsitz zweiter Klasse? Diese Frage treibt Fokko Ukena um. Der Teamleiter beim Logistikexperten Ehrhardt und Partner in Buchholz, der des Berufs wegen aus Niedersachsen in die Region kam, fühlt sich ein Stück weit verschaukelt, weil die Stadt Boppard einen „Gästebeitrag“ von ihm verlangt, der sich aus seiner Sicht eigentlich an Touristen wenden sollte. Bürgermeister Walter Bersch sieht dies komplett anders und stellt sich hinter die vom Stadtrat beschlossene Satzung.

Aktualisiert am 02. Januar 2019 17:03 Uhr
Seit dem Jahr 2017 belegt die Stadt nicht nur Freizeitbesucher, sondern auch Personen mit Zweitwohnsitz mit diesem Beitrag von jährlich 20 Euro. Wie Boppards Bürgermeister Walter Bersch erläutert, wird der Gästebeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) „von den Personen, die bei uns keine Steuern zahlen und für die wir auch keine Schlüsselzuweisungen erhalten“ gezahlt.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere lokale Nachrichten