Boppard. Ist ein Zweitwohnsitz in Boppard ein Wohnsitz zweiter Klasse? Diese Frage treibt Fokko Ukena um. Der Teamleiter beim Logistikexperten Ehrhardt und Partner in Buchholz, der des Berufs wegen aus Niedersachsen in die Region kam, fühlt sich ein Stück weit verschaukelt, weil die Stadt Boppard einen „Gästebeitrag“ von ihm verlangt, der sich aus seiner Sicht eigentlich an Touristen wenden sollte. Bürgermeister Walter Bersch sieht dies komplett anders und stellt sich hinter die vom Stadtrat beschlossene Satzung.
Aktualisiert am 02. Januar 2019 17:03 Uhr
Seit dem Jahr 2017 belegt die Stadt nicht nur Freizeitbesucher, sondern auch Personen mit Zweitwohnsitz mit diesem Beitrag von jährlich 20 Euro. Wie Boppards Bürgermeister Walter Bersch erläutert, wird der Gästebeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) „von den Personen, die bei uns keine Steuern zahlen und für die wir auch keine Schlüsselzuweisungen erhalten“ gezahlt.