Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück weist auf Änderungen hin - Behörde hält Formulare und Informationen bereit: Für Waffenbesitzer gelten ab sofort neue Gesetze: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück hat Infos und Formulare
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück weist auf Änderungen hin - Behörde hält Formulare und Informationen bereit
Für Waffenbesitzer gelten ab sofort neue Gesetze: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück hat Infos und Formulare
Waffen (Symbolfoto) -/Polizei Köln/dpa. dpa
Rhein-Hunsrück. Bereits zum 1. September ist das dritte Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Darauf macht die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück aufmerksam. Folgende neue Anzeige- und Antragspflichten nebst Fristen sind dann von Besitzern der unten aufgeführten, waffenrechtlich relevanten Gegenstände zu beachten:
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Dekorationswaffen, die ab dem 28. Juni 2018 unbrauchbar gemacht wurden, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss werden verboten.