Gesundheitsministerium in Mainz untermauert die Bedeutung der Geburtshilfe in Simmern
„Fortbestand steht außer Frage“: Gesundheitsministerium untermauert Bedeutung der Geburtshilfe in Simmern
Die Bilanz der Hunsrück-Klinik ist positiv, doch seit Jahren muss das Defizit der Geburtshilfestation aufgefangen werden. Das Land hält die Station mit Blick auf die nötige Versorgung der Region für unverzichtbar. Foto: W. Dupuis
Werner Dupuis

Mainz. Für das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit ist die Geburtshilfestation der Hunsrück-Klinik unverzichtbar. Auf Fragen unserer Redaktion stellt die Pressestelle des MWG klar, dass die Hunsrück-Klinik „von einem Sicherstellungszuschlag profitieren“ kann, der derzeit erarbeitet wird. Dies sind die Antworten des Ministeriums auf unsere Fragen:

Die Geburtsstation der Hunsrück-Klinik gehört zu den kleinen Stationen im Land, sie galt nach Gesprächen mit Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zu Jahresbeginn als unverzichtbar. Wie ist die aktuelle Sachlage?

Dies gilt weiterhin. Die Geburtsstation der Hunsrück-Klinik hat für die geburtshilfliche Versorgung im Hunsrück eine sehr hohe Bedeutung. Es handelt sich um einen unverzichtbaren Standort nach den Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses, da im Falle einer Schließung deutlich mehr als 950 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren – und zwar mehr als 9000 Frauen – mehr als 40 Pkw-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus mit Geburtsstation benötigen würden. Der Fortbestand der Geburtshilfe in Simmern steht für die Landesregierung damit außer Frage. Es muss ein entsprechendes Angebot vorgehalten werden.

Kann das Land grundsätzlich helfen, um die finanzielle Ausstattung einer Geburtsstation am Ort zu verbessern?

Rheinland-Pfalz hat Anfang des Jahres im Rahmen einer Sitzung des Runden Tisches Geburtshilfe bekannt gegeben, dass es seine Landesverordnung zur Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung um die Bereiche Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin ergänzen wird. Die entsprechende Änderungsverordnung wird derzeit vorbereitet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die Kran-kenhäuser dann einen Antrag beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit stellen. Sodann wird ein Grundbescheid ergehen, und die konkrete Höhe des Sicherstellungszuschlages ist von dem Krankenhaus mit den Krankenkassen zu verhandeln. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in welchem nach Inkrafttreten der Ergänzungen dann von den bundesweit geltenden Regelungen abweichende Grenzwerte beim Sicherstellungszuschlag in den Bereichen Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin als vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegeben, gelten werden. Dadurch kann eine größere Anzahl an Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz – so prinzipiell auch die Hunsrück-Klinik in Simmern – von einem Sicherstellungszuschlag profitieren.

Im Antrag der Stiftung Kreuznacher Diakonie beim Rhein-Hunsrück-Kreis wird auf das Modell Bayerns verwiesen – wäre ein solches Modell in Rheinland-Pfalz denkbar?

Pauschale Zuschüsse für Geburtskliniken mit weniger als 800 Geburten sieht die Landesregierung als nicht zielführend an. Rheinland-Pfalz wird sich gezielt die Situation ansehen und unverzichtbare Geburtshilfen mit dem dafür vorgesehenen Instrument des Sicherstellungszuschlags unterstützen. Aus Sicht der Landesregierung war und ist zudem die Lage bezüglich der Geburtshilfe in Bayern und Rheinland-Pfalz nicht vergleichbar. Rheinland-Pfalz reagiert mit dem möglichen Sicherstellungszuschlag sehr viel früher und verfügt über ein flächendeckendes und vergleichsweise dichtes Netz an Geburtsstationen.

Gibt es aktuell Verhandlungen zwischen Ländern und Bund, um die maßgebliche Fallpauschalenregelung zu verändern – und mögliche Zeithorizonte für eine Entscheidung des Bundes?

Die Geburtshilfe wird durch die aktuell geltenden Fallpauschalen nicht sachgerecht abgebildet und damit gerade in Kliniken mit geringen Geburtszahlen oft unzureichend finanziert. Hinzu kommen die hohen Vorhaltekosten in ländlichen Regionen. Anstelle der Gewährung von – kurzzeitig wirkenden – Zuschüssen sind aus Sicht von Rheinland-Pfalz vielmehr die Krankenhausfinanzierungsstrukturen zukunftsfähig weiter zu entwickeln und das Vergütungssystem zu reformieren. Bei einer Reform wird die Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der akutstationären Versorgung der Bevölkerung auf dem Land und in den Städten mit ihren spezifischen Vorhaltekosten, insbesondere auch der Geburtshilfen wesentlicher Bestandteil sein müssen. Mit der Erarbeitung von Eckpunkten für eine Reform ist bereits die auf Ebene der Gesundheitsministerkonferenz gegründete Arbeitsgemeinschaft zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen der Länder unter Beteiligung des Bundes befasst. Die rheinland-pfälzische Landesregierung setzt sich auf Bundesebene mit Nachdruck für eine Weiterentwicklung des DRG-Vergütungssystems ein, damit die – in Relation zu den geringeren Fallzahlen – hohen Vorhaltekosten kleinerer Krankenhäuser zukünftig in ausreichendem Umfang refinanziert werden. Sie wirkt aktiv an den Beratungen einer entsprechenden Arbeitsgruppe der Gesundheitsministerkonferenz mit, die auch auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz eingerichtet wurde. Nur im Rahmen einer zukunftsfesten Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen kann die auskömmliche Finanzierung auch kleinerer Geburtshilfen bundesweit gewährleistet werden, um damit weiteren Schließungen vor allem im ländlichen Raum effektiv vorzubeugen.

Im Antrag an den Rhein-Hunsrück-Kreis ist von einer angedachten Kofinanzierung zwischen Land, Kreis und Stiftung Kreuznacher Diakonie die Rede im Verhältnis 50:25:25. Gab/gibt es dazu einen entsprechenden Antrag auch beim Land?

Ein solcher Antrag an das Land ist nicht bekannt.

Gibt es Verhandlungen zwischen Land und Diakonie als Träger sowie zwischen Land und Rhein-Hunsrück-Kreis über eine finanzielle Unterstützung der Geburtsstation der Hunsrück Klinik?

Es gab am 4. März 2021 ein Gespräch unter anderem des Landrats Dr. Bröhr und des Krankenhausträgers mit der früheren Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zur Situation der Geburtshilfe an der Hunsrück-Klinik. „Verhandlungen“ gab es indes weder mit dem Kreis noch mit dem Träger.

Die Fragen stellte Volker Boch

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