Platzzahl in den Kirchen ist an Weihnachten begrenzt - Nachweise für 3G-Regel werden kontrolliert
Feiertage: Für Gottesdienste im Rhein-Hunsrück-Kreis unbedingt anmelden
Schon im vergangenen Jahr mussten die Kirchengemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis ihre Festtagsgottesdienste unter Corona-Bedingungen abhalten. In diesem Jahr gilt überall die 3G-Regel, und Anmeldungen werden dringend empfohlen. Einige Gottesdienste sind bereits ausgebucht.
Archiv Werner Dupuis

Rhein-Hunsrück. Für alle Gottesdienste in geschlossenen Räumen gilt im rheinland-pfälzischen Teil des Bistums Trier die 3G-Regel (genesen oder geimpft oder getestet). So sieht es das Schutzkonzept Gottesdienst unter Corona-Bedingungen im Bistum Trier vor.

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Auch bei den bevorstehenden Festtagsgottesdiensten gilt daher: Besucher müssen die entsprechenden Nachweise digital oder in Papierform erbringen oder einen aktuell gültigen Corona-Test vorlegen. Als gültigen Corona-Test definiert das Bistum Trier zum einen Schnelltests (PoC-Antigen-Test), die durch geschultes Personal an einer Teststation vorgenommen wurden und nicht älter als 24 Stunden sind.

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