In der Straße Schäffersweyer in Boppard-Buchenau ist das Parken auf dem Bordstein laut Beschilderung erlaubt, obwohl die Straße nicht schmaler ist als ihre Nachbarstraße "Am Tulpenbaum". Annalena Bischoff
Teilweise auf dem Gehweg parken, damit Rettungswagen und Müllabfuhr durchkommen? Das klingt erstmal sinnvoll. Besonders, wenn für Fußgänger noch genug Platz bleibt. Trotzdem gab es in Boppard-Buchenau einige Knöllchen für Anwohner.
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55 Euro Verwarnungsgeld müssen einige Anwohner der Straße „Am Tulpenbaum“ im Bopparder Stadtteil Buchenau zahlen. Der Grund: Sie parkten ihre Autos teilweise auf dem Bürgersteig. Für Betroffene wie Tanja Dulov ist das schwer nachvollziehbar. „Wenn wir komplett auf der Fahrbahn stehen würden, kämen Müllabfuhr, Lieferdienste oder Rettungswagen gar nicht mehr durch“, sagt sie unserer Zeitung.