Es war eines der größten rheinland-pfälzischen Straßenbauprojekt: Der Ausbau der B50 dauerte insgesamt zehn Jahre. Torkler/Dupuis
Hunsrück - Wenn es nach einem aktuellen Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts geht, dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren bald wieder auf der Bundesstraße 50 fahren. Bisher ist dies zumindest im Abschnitt von Simmern-Ost bis Büchenbeuren-West nicht zulässig, weil dort die B 50 als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist. Auf diesen Straßen dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die mindestens 60 km/h schnell sind. Entsprechend hatte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die B 50 mit Schildern ausgezeichnet.
Hunsrück – Wenn es nach einem aktuellen Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts geht, dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren bald wieder auf der Bundesstraße 50 fahren. Bisher ist dies zumindest im Abschnitt von Simmern-Ost bis Büchenbeuren-West nicht zulässig, weil dort die B 50 als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist.