Simmern. Mit dem symbolischen Scherenschnitt ist nun auch der untere Teil der Fußgängerzone in Simmern freigegeben worden.
Aktualisiert am 29. Dezember 2021 15:51 Uhr
Vom neuen Ärztehaus/Koblenzer Straße kommend, ist es jetzt amtlich erlaubt, im Einbahnverkehr über die Marktstraße und am Kandelaber vorbei direkt auf den Zentralparkplatz und in die Tiefgarage mit dem Auto zu gelangen. Die Ausfahrt erfolgt dann über die Auler- und Untergasse zur Brühlstraße.