Dialog Staatssekretär und Bürgermeister sprechen
Erster Austausch zur VG-Reform

Die Fusion der Verbandsgemeinden Simmern und Rheinböllen soll zum 1. Januar 2020 vollzogen werden.

Werner Dupuis

Rheinböllen. In Sachen Kommunalreform fand Anfang September ein gemeinsames Gespräch der Bürgermeister Michael Boos (Verbandsgemeinde Simmern) und Arno Imig (Verbandsgemeinde Rheinböllen) mit Staatssekretär Günter Kern und weiteren Mitarbeitern im Innenministerium in Mainz statt.

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Wie Imig mitteilt, wurden dabei im Wesentlichen folgendes besprochen:

  • Wegen der Problematik einer Fusion mitten im Wirtschaftsjahr (Haushaltsplanung, Bilanzen, Abschlüsse et cetera) ist das Ministerium damit einverstanden, dass die Fusion mit der Verbandsgemeinde Simmern zum 1. Januar 2020 vollzogen wird. Der 1. Januar 2019 ist zeitlich nicht mehr machbar und auch von den Verbandsgemeinden nicht gewollt. Der 1. Juli 2019 stellt das endgültige Datum dar, an dem die gesetzliche Regelung in Kraft sein muss.
  • Das Ministerium hat erklärt, dass das gemeinsame Positionspapier eine gute Grundlage für den zu erarbeitenden Fusionsvertrag darstellt. Die gute Vorarbeit wurde ausdrücklich gewürdigt.
  • Bis zum 31. Januar 2018 sollten alle notwendigen Beschlüsse der Verbandsgemeinderäte und der Städte und Ortsgemeinden für eine freiwillige Fusion vorliegen, damit das Gesetzgebungsverfahren zeitnah durchgeführt werden kann und das Gesetz rechtzeitig in Kraft tritt.
  • Eine Fusion zum 1. Januar 2020 hätte zur Folge, dass die Amtszeiten der Verbandsgemeinderäte Simmern und Rheinböllen durch Gesetz bis zum 1. Januar 2020 verlängert würden. Die Wahlzeit von Bürgermeister Michael Boos würde vorzeitig am 1. Januar 2020 enden, normal ist er bis September 2020 gewählt. Er kann sich neu bewerben beziehungsweise hat Anspruch auf Übernahme als hauptamtlicher Beigeordneter bis zum Ablauf seiner normalen Amtszeit. Die Amtszeit von Bürgermeister Imig endet am 7. Mai 2019, er würde als Beauftragter für die Verbandsgemeinde Rheinböllen für die Zeit bis zum 1. Januar 2020 berufen, danach tritt er in den Ruhestand. Die allgemeinen Kommunalwahlen im Mai/Juni 2019 würden dann ohne die Wahlen zum Verbandsgemeinderat und zum Bürgermeister stattfinden. Diese Wahlen würden dann zu einem späteren Zeitpunkt (Oktober/November) nachgeholt. Die anderen Wahlen (Stadt-/Ortgemeinderäte, Stadt-/Ortsbürgermeister, Kreistag) würden planmäßig zu dem allgemeinen Wahltermin erfolgen.
  • Das Ministerium wird die gewünschten Förderungen (Städtebauförderung, I-Stock) wohlwollend prüfen.
  • In der nächsten Zeit werden intensive Gespräche notwendig sein, um den gemeinsamen Fusionsvertrag zu erarbeiten. Der abgestimmte und von den Verbandsgemeinderäten sowie den Stadt- und Ortsgemeinderäten beschlossene Fusionsvertrag wird dann in komprimierter Form in das Fusionsgesetz übernommen.

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