Die Gründung der Energiegesellschaft Rhein-Hunsrück ist auf der Zielgeraden. Solange der Rhein-Hunsrück-Kreis jedoch keinen genehmigten Haushalt hat, kann die Gesellschaft nicht gegründet werden, berichtete Landrat Volker Boch im Kreistag. Zuvor war sie immer als Kreisenergiegesellschaft gesprochen worden und als solche in sämtlichen Gremien der Kommunen beraten worden. Um den partnerschaftlichen Ansatz des Landkreises, der Verbandsgemeinden, der Stadt Boppard und der Rhein-Hunsrück-Entsorgung (RHE) bei der Namensgebung Rechnung zu tragen, habe man sich nun gemeinsam für den Namen „Energiegesellschaft Rhein-Hunsrück“ entschieden. Der designierte kaufmännische Geschäftsführer der Energiegesellschaft, Thomas Lorenz (RHE-Vorstand) stellte im Kreistag den aktuellen Stand dar. Das Interesse aus den Ortsgemeinden an der Gesellschaft sei da. „Die Idee, den Strom aus erneuerbaren Energien kostengünstig anzubieten, kommt an“, berichtete er.
Bei einer Gegenstimme beschlossen
Für die weitere Gründung der Energiegesellschaft sei es aus rechtlichen Gründen nötig, dass der Kreis der RHE per Satzung die Aufgaben Erzeugung, Speicherung, Transport (zum Beispiel Nahwärmenetze oder Wasserstofftransportsysteme), Nutzung und Vermarktung von erneuerbaren Energien überträgt. Diese Übertragung und den Entwurf des entsprechenden Gesellschaftervertrages beschloss der Kreistag mit 33 Jastimmen bei einer Gegenstimme. Als zweite Vertreterin des Landkreises in der Gesellschafterversammlung wählte der Kreistag Dezernentin Sandra Zilles einstimmig.
Auf Antrag der CDU-Fraktion beauftragt der Kreistag die Verwaltung letztlich noch damit, die Einrichtung eines begleitenden politischen Beirates für die Energiegesellschaft vorzubereiten und in den Gesellschaftervertrag aufzunehmen.
Bei der Beratung fragte Hans Dunger (Freie Wähler) nach, ob die Kreisenergiegesellschaft plane, weitere Windräder zu bauen. Auch die AfD-Fraktion signalisierte zunächst Ablehnung, weil der Fokus ihrer Ansicht nach auf einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gelegt werde. Letztlich stimmte sie dem Beschlussvorschlag jedoch zu.

Flächen für Windkraft: Raumplanung mit Moratorium für den Rhein-Hunsrück-Kreis beschlossen
Koblenz/Rhein-Hunsrück. Einstimmig hat die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald gestern einen Beschluss gefasst, der viele Menschen im Rhein-Hunsrück-Kreis erleichtert aufatmen lassen dürfte:
Landrat Boch verwies daraufhin auf den klaren Beschluss und das bei der Planungsgesellschaft Mittelrhein-Westerwald erwirkte Moratorium für die Ausweisung weiterer Flächen für die Windkraft im Regionalen Raumordnungsplan. „Es ging genau um diese Frage: darum, dass wir keine weitere massive Ausweisung von Windkraftflächen in der Region haben wollen. Jetzt muss ich aber dazu sagen: Das Planungsrecht haben wir nicht allein in der Hand. Im Rahmen unserer Möglichkeiten haben wir ein klares Signal ausgesandt“, sagte Boch. Das werde in manchen Ortsgemeinden jedoch auch anders gesehen.
„Es geht darum, von einer Entwicklung, die wir jahrelang erlebt und teils mit Schmerzen hinter uns gebracht haben, mehr zu haben unterm Strich.“
Landrat Volker Boch
„Diese Gesellschaft hat allein den Grund, dass wir für die Kommunen und unsere Region aus einem Thema, das wir nicht stoppen können und nicht stoppen werden, mehr rausholen“, sagte der Landrat. Die Gründung der Gesellschaft sei keine politische Entscheidung für oder gegen etwas. „Es geht darum, von einer Entwicklung, die wir jahrelang erlebt und teils mit Schmerzen hinter uns gebracht haben, mehr zu haben unterm Strich“, machte Boch deutlich. Die Projekte, die ohnehin stattfinden, sollten nicht ohne die Kommunen und nicht an ihnen vorbei stattfinden. „Wir dürfen uns keine Illusionen machen, dass diese Windräder – wie es kürzlich überregional zu hören war – verschwinden, das sehe ich nicht.“ Wie viel gesellschaftlicher Streit über das Thema Strompreise entstehen könne, habe man zuletzt gesehen. Mit der Energiegesellschaft Rhein-Hunsrück aber könne man die Bürger entlasten, ist er sicher.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Harald Rosenbaum ordnete es als ehemaliger Bürgermeister der VG Kirchberg so ein: „Ich wäre froh gewesen, wir hätten vor 15 Jahren so eine Gesellschaft gehabt.“ Diese Möglichkeit hätte es früher aber nicht gegeben, führte er weiter aus. „Es geht nicht um mehr Windkraft, sondern um eine geordnete Weiterführung und Mitbestimmung für Kreis und Gemeinden.“ Diese Möglichkeit gebe es nun über den Strombilanzkreis, ergänzte Landrat Boch dazu.
Kreistag bekonnt einen Ältestenrat
Um künftig umfangreiche Themen vorzubesprechen und „im Vorfeld öffentlicher Sitzungen Einigkeit zu Verfahrensfragen herbeizuführen“, bekommt der Kreistag einen Ältestenrat. Das hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen und die Hauptsatzung dahingehend geändert. Der neue Ältestenrat setzt sich demnach aus dem Landrat, den Kreisbeigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden zusammen und wird nach Bedarf einberufen. Das Gremium tagt nichtöffentlich.