Mit dem Jahr 2022 endete die einrichtungsbezogene Impfpflicht - 392 Datensätze gemeldet: Einrichtungsbezogene Impfpflicht endet: Keine Betretungsverbote im Rhein-Hunsrück-Kreis ausgesprochen
Mit dem Jahr 2022 endete die einrichtungsbezogene Impfpflicht - 392 Datensätze gemeldet
Einrichtungsbezogene Impfpflicht endet: Keine Betretungsverbote im Rhein-Hunsrück-Kreis ausgesprochen
Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz bietet am Standort Koblenz, Mainzer Straße 60a, jeden ersten Donnerstag im Monat eine öffentliche, kostenfreie Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln für Kinder ab dem zwölften Lebensmonat und Erwachsene an. Sina Schuldt. dpa/Sina Schuldt
Seit dem 16. März 2022 war die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch im Rhein-Hunsrück-Kreis in Kraft. Seither galt für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Berufen die Pflicht, eine vollständige Corona-Impfung, Genesung oder eine Impfunfähigkeit nachzuweisen. Seit dem Jahreswechsel ist damit Schluss.
Der Paragraf 20 a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – kurz Infektionsschutzgesetz –, der die einrichtungsbezogene Impfpflicht regelte, ist zum Jahresende weggefallen.
Wie die Kreisverwaltung erklärt, sollten alle in diesen Bereichen Beschäftigte bis zum 15.