Eigentlich liest sich die Tagesordnung der Juni-Sitzung des Kreistages sehr „sommerlich“. Passend zum Freibadwetter lassen die zu erörternden Punkte darauf schließen, dass es einen harmonischen und zügigen Ablauf der Veranstaltung geben wird. Einzig eine Anfrage der Linken zum Thema Asyl könnte für Diskussionen sorgen. Dies zumindest war der Stand, als die Verwaltung die Tagesordnung am Freitag vergangener Woche versandte. Am Sonntag kam allerdings ein Thema hinzu, das in der Planung für den Kreistag komplett fehlte: die Mittelrheinbrücke.
Gräben scheinen vertieft zu sein
Am 20. Februar hat sich der Kreistag letztmals mit der Brücke offiziell beschäftigt, die seit vielen Monaten Dauerthema zwischen Mainz und Mittelrhein ist und zu heftigen politischen Auseinandersetzungen geführt sowie Gräben geschaffen hat. Damals besuchte Wirtschaftsminister Volker Wissing das Gremium, es kam bei einem Gespräch außerhalb der offiziellen Tagesordnung allerdings nicht zu einer Annäherung. Beide Seiten untermauerten vielmehr ihre kontroversen Meinungen.
Eine für März angesetzte Kreistagssitzung wurde anschließend in eine Kreisausschusssitzung umgewandelt, sodass der Kreistag Rhein-Hunsrück letztmals am 12. Dezember offiziell in öffentlicher Sitzung über das Thema diskutiert hat. Landrat Marlon Bröhr hatte in der Zwischenzeit mehrfach deutlich gemacht, dass er die Brücke gemäß den Möglichkeiten, welche die Statuten bieten, binnen sechs Monaten nicht mehr auf die Tagesordnung setzen wird.
Diese Frist ist abgelaufen, und drei der sechs Fraktionen im Kreistag machen Ernst aus ihrer Ankündigung, mit Blick auf ein Raumordnungsverfahren weiterkommen zu wollen. FDP, FWG und SPD haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der vier Punkte umfasst und es politisch in sich hat.
Der Antrag fordert keineswegs ein klares Bekenntnis des Kreistags zu einem kommunalen Projekt, sondern stellt die Klärung dieser Frage im zeitlichen Ablauf des Großprojekts vielmehr nach hinten. Damit einher geht auch die Klärung von finanziellen Verantwortlichkeiten insbesondere hinsichtlich der Unterhaltung der Brücke. Auch dies soll erst später erfolgen. Der Antrag verfolgt wohl allein das Ziel, schnellstmöglich das für den Bau nötige Raumordnungsverfahren zu starten.
Finanzielle Fragen später klären
Der Antrag umfasst die folgenden vier Punkte: „1. Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises bekräftigt seinen Wunsch zur Realisierung einer festen Mittelrheinquerung und beauftragt den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, die notwendigen Unterlagen zu erstellen und das Raumordnungsverfahren einzuleiten und durchzuführen. Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist bereit, sich mit insgesamt 100.000 Euro an dem Raumordnungsverfahren zu beteiligen. 2. Der Rhein-Hunsrück bittet das Land Rheinland-Pfalz alle möglichen Schritte zu unternehmen, damit zügig mit dem Raumordnungsverfahren gestartet werden kann. 3. Weitere Entscheidungen und finanzielle Beteiligungen des Rhein-Hunsrück-Kreises erfolgen erst nach Vorliegen einer einvernehmlichen Regelung des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Rhein-Lahn-Kreis und dem Rhein-Hunsrück-Kreis im Hinblick auf den Bau und die dauerhafte Unterhaltung der Mittelrheinbrücke. 4. Der Rhein-Hunsrück-Kreis wird regelmäßig über den Fortgang des Raumordnungsverfahrens informiert.“
Vier Punkte, eine große Diskussion
Diese vier Punkte und insbesondere der erste davon dürfte zu kontroversen Diskussionen führen, falls der Antrag Eingang in die Tagesordnung der Sitzung findet.