Öffnung unter Bedingungen hält VG-Bürgermeister Keimer für nicht umsetzbar - Beschwerde gegen Eilentscheidung
Die Geierlay bleibt vorerst gesperrt – Öffnung unter Bedingungen hält VG-Bürgermeister Keimer für nicht umsetzbar
„Achtung: Sicherungsdraht, es besteht Verletzungsgefahr“, warnt ein Hinweisschild unverbesserliche Klettermaxe, die meinen, eine Absperrung sei eher als Einladung zu verstehen, sie zu überwinden. Die martialisch anmutende Absperrung bleibt noch eine Weile Bestehen. Foto: Werner Dupuis
Werner Dupuis

Mörsdorf. Die Geierlay bleibt bis auf Weiteres gesperrt. Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz in einer Eilentscheidung am Mittwoch mitgeteilt hat, dass es sich bei der Hängeseilbrücke in Mörsdorf um eine Einrichtung handelt, für die die Corona-Schutzmaßnahmen der 22. Verordnung anzuwenden seien, wird die Gemeinde den Rechtsweg beschreiten und beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde einlegen.

Das gab am Donnerstag Ortsbürgermeister Marcus Kirchhoff gegenüber unserer Zeitung bekannt. Und so lange das OVG nicht zu einer abschließenden Beurteilung gekommen ist, bleibt die Brücke gesperrt, teilt Kirchhoff mit. Die Gemeinde sieht sich nämlich außerstande, das für Freizeiteinrichtungen vorgeschriebene Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung an der Geierlay umzusetzen und zu kontrollieren.

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