Öffnung unter Bedingungen hält VG-Bürgermeister Keimer für nicht umsetzbar - Beschwerde gegen Eilentscheidung
Die Geierlay bleibt vorerst gesperrt – Öffnung unter Bedingungen hält VG-Bürgermeister Keimer für nicht umsetzbar
„Achtung: Sicherungsdraht, es besteht Verletzungsgefahr“, warnt ein Hinweisschild unverbesserliche Klettermaxe, die meinen, eine Absperrung sei eher als Einladung zu verstehen, sie zu überwinden. Die martialisch anmutende Absperrung bleibt noch eine Weile Bestehen. Foto: Werner Dupuis
Werner Dupuis

Mörsdorf. Die Geierlay bleibt bis auf Weiteres gesperrt. Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz in einer Eilentscheidung am Mittwoch mitgeteilt hat, dass es sich bei der Hängeseilbrücke in Mörsdorf um eine Einrichtung handelt, für die die Corona-Schutzmaßnahmen der 22. Verordnung anzuwenden seien, wird die Gemeinde den Rechtsweg beschreiten und beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde einlegen.

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Das gab am Donnerstag Ortsbürgermeister Marcus Kirchhoff gegenüber unserer Zeitung bekannt. Und so lange das OVG nicht zu einer abschließenden Beurteilung gekommen ist, bleibt die Brücke gesperrt, teilt Kirchhoff mit.

Die Gemeinde sieht sich nämlich außerstande, das für Freizeiteinrichtungen vorgeschriebene Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung an der Geierlay umzusetzen und zu kontrollieren. Der gesetzliche Vertreter der Ortsgemeinde vor Gericht sieht das ganz genauso.

Christian Keimer, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kastellaun, der für Mörsdorf bereits das Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag eingeschaltet hatte, hält es für folgerichtig, diesen Weg vor Gericht auch zu Ende zu gehen. „Es wäre inkonsequent, den jetzigen Beschluss stehen zu lassen. Wir werden vom OVG relativ schnell eine endgültige Klärung in der Sache erhalten“, sagt Keimer, der als Vertreter für Mörsdorf beim OVG Beschwerde einlegen wird. Das OVG wird dann eine Entscheidung treffen, die endgültig ist. Wie die aussehen wird, weiß noch niemand.

Und wie Mörsdorf die Corona-Vorgaben umsetzen könnte, um jetzt die Brücke wieder öffnen zu können, weiß auch niemand. „Die Kontaktverfolgung ist bei den vielen Zuwegungen zur Brücke zu aufwendig. Eintrittsgeld können wir nicht erheben, weil wir sonst Fördermittel zurückzahlen müssten“, gibt Marcus Kirchhoff zu bedenken.

Für einen Freizeitpark oder ähnliche Konstrukte gelten Vorgaben. „Wir müssen einen Status hinkriegen, bei dem eindeutig klar ist, welche Vorgaben wir als Gemeinde zu erfüllen haben“, fordert Kirchhoff. Bevor dies nicht festgelegt sei, bleibe die Brücke geschlossen. „Wir werden so lange nicht öffnen, bis wir nicht ein hochgerichtliches Urteil haben.“ Dass das Gericht jetzt diesbezüglich keinerlei Vorgaben macht, sondern nur feststellt, die Hängeseilbrücke sei weiterhin als Freizeiteinrichtung zu behandeln, damit kann die Gemeinde wenig anfangen.

Für Christian Keimer ist die Sache eindeutig. „Ich habe da eine klare Schwarz-Weiß-Ansicht: Entweder man öffnet die Brücke oder man schließt sie. Dazwischen gibt es nichts.“ Bedingungen für eine Öffnung festzulegen, hält Keimer für Quatsch: „Das ist draußen nicht umsetzbar.“ Die Hängeseilbrücke sei schließlich kein Fußballstadion und kein Festivalgelände, bei denen die verlangten Vorgaben leicht zu befolgen seien. Regelungen wie in Freizeitparks oder im Zoo ließen sich nicht einfach auf die Hängeseilbrücke anwenden. Und wenn in der Eilentscheidung die touristische Bedeutung der Geierlay betont werde, „dann hätte die Brücke es auch verdient, in einer Corona-Verordnung explizit aufzutauchen“, ist Keimer überzeugt.

Der Bürgermeister sieht zudem angesichts der aktuellen Corona-Zahlen auch keine Notwendigkeit mehr, die Brücke weiterhin zu sperren. Dass dies an Ostern erfolgte, ist seiner Meinung nach richtig gewesen. „Aber es passt nicht in diese Welt, wenn ich mir die jetzige Situation anschaue, dass die Sperrung weiter aufrechterhalten wird“, sagt Keimer. Von der möglichen Öffnung unter Corona-Auflagen, wie von der Kreisverwaltung avisiert, hält Keimer nichts: „Es läuft ja auch keiner durch den Wald und kontrolliert die Abstände der Wanderer.“

Das ist ganz im Sinne von Ortsbürgermeister Marcus Kirchhoff, der die Geierlay eher mit touristischen Zielen wie der Cochemer Innenstadt oder der Rheinpromenade in Boppard vergleicht, die ebenfalls stark frequentiert werden an Wochenenden: „Da sind am Wochenende eher noch mehr Leute als auf der Geierlay, und dort gibt's keine Auflagen.“

Somit bleibt die Geierlay eine Hängepartie, bis das OVG eine finale Einschätzung getroffen und über die Beschwerde gegen die Eilentscheidung entschieden hat. Da die aktuell geltende Corona-Verordnung bis zum 21. Juni gilt, ist es theoretisch auch möglich, dass das Problem sich bis dahin von selbst gelöst hat – immer vorausgesetzt, die Corona-Zahlen entwickeln sich weiterhin positiv. In dem Fall hätte man das Problem dann erfolgreich ausgesessen. Das wäre allerdings überhaupt nicht im Sinne Mörsdorfs, denn dann wäre immer noch nicht klar, wie die Hängeseilbrücke in Zukunft einzustufen sei und welche Bedingungen künftig an eine Öffnung geknüpft wären.

Von unserem Redaktionsleiter Thomas Torkler

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