Schließen darf die Diakonie die Geburtsklinik aber nicht, weil diese gemäß den Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Kassen, Kliniken und Ärzten (GBA) als unverzichtbar gilt. Demnach ist ein Krankenhaus für die Basisversorgung im Bereich Geburtshilfe unverzichtbar, wenn mindestens 950 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren durch die Klinikschließung mehr als 40 Pkw-Fahrzeitminuten bis zur nächsten Geburtsklinik fahren müssten. Allerdings kann eine solche unverzichtbare, aber nicht finanzierbare Geburtsklinik einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von jährlich 400.000 Euro erhalten.
Doch hier kommt Simmern nicht zum Zuge, sagt Göbel – „weil in der Region Simmern zu viele Frauen im gebärfähigen Alter leben“. Zur Erklärung: Laut GBA fließt der Zuschlag nur an Kliniken, in deren Einzugsbereich maximal 20 Frauen im gebärfähigen Alter pro Quadratkilometer leben. In der Region Simmern sind es laut Göbel aber 38. Die Geburtenzahl könne die Klinik jedoch kaum steigern, weil viele Frauen keine Kinder bekommen (wollen). Göbel spricht davon, dass die Simmerner Klinik bei Geburten eine Marktabschöpfung von fast 90 Prozent hat. Die übrigen 10 Prozent der potenziellen Mütter dürften wegen des Schweregrades – also Geburten mit absehbaren Komplikationen oder Mehrlingsgeburten – nicht in Simmern entbinden.780.000 werdende Eltern bundesweit, davon mehr als 37.000 in Rheinland-Pfalz, suchen jedes Jahr nach einer guten Geburtsklinik. Doch nicht nur die Corona-Pandemie, wegen der Kreißsaalführungen oft ausfallen, erschwert die Suche.Blackbox Geburtshilfe: Wie finden Eltern die richtige Klinik für die Geburt ihrer Kinder?
Die Landesregierung hat bereits nachgesteuert: Wie bei anderen Sicherstellungszuschlägen wurde eine Lex Rheinland-Pfalz geschaffen, indem das Land die Voraussetzungen für die Zuschläge für Geburtskliniken aufgeweicht hat. „Die bundesrechtlichen Kriterien berücksichtigen die regionalen Besonderheiten eines Landes wie Rheinland-Pfalz nicht im erforderlichen Umfang“, sagt Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Daher werde die Obergrenze für die Zuschläge auf 50 Einwohner pro Quadratkilometer angehoben.
Zwar erfüllt die Simmerner Klinik diese Bedingung, Geld fließt aber trotzdem nicht. Denn anders als bei der Bundesregelung reicht es bei der Landesvorschrift nicht, dass allein die Geburtsklinik ein Defizit ausweist, sagt Göbel. Entscheidend sei, ob die gesamte Klinik im Minus ist, was in Simmern nicht der Fall ist. Ausgeglichen würde dann auch nur das Gesamtdefizit und nicht das der Geburtshilfe. Simmern geht also leer aus.