Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Verfügung des Eisenbahnbundesamts zur Instandsetzung der Strecke
DB Netz sitzt Hunsrückquerbahn weiter aus: Gerichtstermin am 25. Oktober
Betriebsfähiger Zustand sieht anders aus. Wie hier bei Büchenbeuren zeigt sich das Gleisbett der Hunsrückquerbahn an vielen Stellen. Das Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet nun darüber, ob die DB Netz AG mit der Weigerung, ihrer Instandsetzungspflicht nachzukommen, durchkommt. Foto: Thomas Torkler
Thomas Torkler

Man sieht sich vor Gericht am Dienstag, 25. Oktober. Am Verwaltungsgericht (VG) Koblenz geht es um die Klage der DB Netz AG gegen einen Bescheid des Eisenbahnbundesamtes.

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Am 29. Dezember 2021 hatte die Behörde verfügt, dass das bundeseigene Eisenbahnunternehmen seiner Pflicht nachkommen muss, die Strecke der Hunsrückquerbahn zwischen Stromberg und Büchenbeuren nebst den zugehörigen Serviceeinrichtungen in einen technischen Zustand zu versetzen, der einen Zugverkehr ermöglicht.

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Rhein-Hunsrück-Zeitung

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