Mit ihrem Freund war die 40-Jährige unterwegs zu ihren Eltern, nachdem sie erfahren hatte, dass ihr Vater gestürzt war. Unterwegs entwickelte sich schon eine aggressive Stimmung gegen den Fahrer im Bus, denn in Niederkumbd stand ein Senior an einer Verkehrsbucht, von dem die Fahrgäste annahmen, er wolle zusteigen. „Der Mann steht öfter da, er ist noch nie mitgefahren“, erklärte der Busfahrer, warum er weitergefahren war.
Als ihn dann mehrere Fahrgäste dazu aufforderten, auf den vermeintlichen Passagier zu warten, hielt er auch kurz an und fuhr erst weiter, nachdem er im Rückspiegel kontrolliert hatte, ob noch jemand kommt. Trotzdem wurde er von einem weiblichen Fahrgast beleidigt, und die 40-Jährige übertrug die Titulierung auf alle Busfahrer eines bestimmten Unternehmens.
Kein offizieller Haltepunkt
Nachdem der Bus Kastellaun passiert hatte, ging sie nach vorn zu dem Fahrer und fragte ihn ganz höflich, ob er an der Abzweigung Roth halten könne. „Das ist kein offizieller Halt, und wenn da Personen aussteigen, haben sie keinen Versicherungsschutz, deshalb mache ich das grundsätzlich nicht“, sagte der Busfahrer.
Auf seine Weigerung hin rastete die 40-Jährige komplett aus und drohte, sie werde ihm gleich ins Lenkrad greifen. Daraufhin verlangsamte der Busfahrer sein Tempo stark. Er wurde weiter von der Frau bedroht, die ihm jetzt ankündigte, ihr Freund werde ihn umbringen, ihn abstechen: „Dann bist du tot! Du wirst keine Arbeit haben, wenn du tot bist.“
„Dann bist du tot! Du wirst keine Arbeit haben, wenn du tot bist.“
Die 40-jährige Angeklagte beharrte vor Gericht, sie habe den Busfahrer nicht bedroht.
„Ich habe ihn nicht beleidigt und nicht bedroht, der Busfahrer wollte seine Machtposition ausnutzen und uns beiden mal so richtig einen einschenken“, beharrte die 40-Jährige bis zuletzt auf ihrer Unschuld. Ihr Freund, der in dem Berufungsverfahren seine Aussage deutlich zu ihren Gunsten abgeändert hatte, muss nun mit einem Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage rechnen.
Die Berufungskammer hatte eigens den Richter und den Staatsanwalt aus dem erstinstanzlichen Verfahren beim Amtsgericht Simmern geladen. Dort hatte der Freund gesagt, er habe nichts von dem Vorfall mitbekommen, weil er ganz hinten im Bus gesessen habe, so die Erinnerung des Strafrichters.
Freund will neben Frau gestanden haben
In der Berufungsverhandlung erklärte er dagegen, er habe während der Auseinandersetzung die ganze Zeit neben seiner Freundin gestanden, und sie habe den Busfahrer weder beleidigt noch bedroht. Was die Angeklagte einräumte, war, dass sie beim Aussteigen an der nächsten Haltestelle in Richtung des Busfahrers gespuckt hatte. Sie traf aber im Wesentlichen eine Fensterscheibe, und nur ein Tropfen landete auf einem Ärmel des Busfahrers.
Ihre Verteidigerin hatte auf ein Plädoyer verzichtet, daher stellte die 40-Jährige selbst einen Antrag auf Freispruch. Staatsanwaltschaft und Gericht sahen sie nach der Beweisaufnahme als überführt an.
Weil die Drogen bei der 40-Jährigen, die sich unter anderem einer unerlaubten Abgabe an Minderjährige schuldig gemacht hat, nach wie vor Thema seien, könne man nicht davon ausgehen, dass sie eine Bewährung durchstehe, ohne wieder straffällig zu werden. Die Richter verwarfen daher die Berufung der Angeklagten als unbegründet, damit bleibt das Urteil des Amtsgerichtes Simmern bestehen, das sie wegen versuchter Nötigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt hatte.