Boppard
Bürgermeisterwahl in Boppard: Gericht prüft Gültigkeit

Boppard - Mit der von zwei Bopparder Bürgern angefochtenen Bürgermeisterwahl vom 4. November 2012 befasst sich am Dienstag, 18. Juni, 9 Uhr, das Koblenzer Verwaltungsgericht. Geklagt haben Klaus Brager, als Mitglied der Grünen Mandatsträger im Stadtrat und Ortsbeirat von Boppard, sowie Antje Lieser, CDU-Mitglied im Ortsbeirat von Buchholz. Sie hatten fristgerecht Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl erhoben, die Amtsinhaber Walter Bersch (SPD) mit 54,3 Prozent gegen seinen Herausforderer Wolfgang Spitz (CDU) gewann.

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Boppard – Mit der von zwei Bopparder Bürgern angefochtenen Bürgermeisterwahl vom 4. November 2012 befasst sich am Dienstag, 18. Juni, 9 Uhr, das Koblenzer Verwaltungsgericht. Geklagt haben Klaus Brager, als Mitglied der Grünen Mandatsträger im Stadtrat und Ortsbeirat von Boppard, sowie Antje Lieser, CDU-Mitglied im Ortsbeirat von Buchholz. Sie hatten fristgerecht Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl erhoben, die Amtsinhaber Walter Bersch (SPD) mit 54,3 Prozent gegen seinen Herausforderer Wolfgang Spitz (CDU) gewann.

Lieser und Brager machten drei Verstöße gegen gängige Wahlvorschriften und die im Grundgesetz garantierte Wahlfreiheit geltend, die aus ihrer Sicht eine Ungültigkeitserklärung der Bürgermeisterwahl rechtfertigen. Erstens: Sieben Ortsvorsteher haben mit Namen, Foto und unter Angabe ihres Ehrenamtes in einer Postwurfsendung an alle Haushalte für die Wiederwahl Berschs geworben. Zweitens: Wahlleiter Heinz Bengart (Grüne) hat sich auf der Facebook-Seite „Besser Boppard„ despektierlich über den CDU-Kandidaten Wolfgang Spitz geäußert und Walter Berschs Amtsführung gelobt. Drittens: Der Bürgermeister hat dem Stadtrat ein Haushaltsgenehmigungsschreiben der Kreisverwaltung pflichtwidrig vorenthalten und die städtische Haushaltslage im Wahlkampf bewusst fehlerhaft dargestellt.

Äußerung bei Facebook

Mit Bescheid vom 27. Dezember wies die Kommunalaufsicht die Einsprüche zurück. Zwar hat die Kreisverwaltung vier Tage vor der Wahl den Wahlaufruf als eine „nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckte Wahlbeeinflussung“ beanstandet, der Rechtsverstoß – so die Kommunalaufsicht weiter – habe aber die Stimmabgabe der Wähler nicht wesentlich beeinflusst. In der Äußerung des zur Neutralität verpflichteten Wahlleiters via Facebook über die Kandidaten sieht die Kreisverwaltung „keinen erheblichen Verstoß, der eine Wahlbeeinflussung ermöglicht".

Dass Bersch das Haushaltsgenehmigungsschreiben pflichtwidrig zurückgehalten habe, trifft nach Auffassung der Kommunalaufsicht nicht zu, da das Schreiben aufgrund einer Absprache zwischen Bürgermeister und Kreisverwaltung der ADD zur Prüfung vorgelegt wurde. Und in dieser Phase habe für den Bürgermeister keine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Stadtrat bestanden. Wolfgang Wendling

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