Stadtrat Boppard hat Rechtsgrundlagen für Übertragung geschaffen
Bürger sollen Bopparder Ratssitzungen künftig live verfolgen können
So oder so ähnlich wie auf diesem gestellten Symbolfoto könnten interessierte Bürger künftig die Sitzungen des Bopparder Stadtrates auf ihrem Computerbildschirm verfolgen. Foto: Philipp Lauer
Philipp Lauer

Der Stadtrat Boppard will seine Sitzungen künftig live im Internet übertragen und aufzeichnen, damit interessierte Bürger diese Zuhause am eigenen Bildschirm verfolgen können. Um die Grundlagen dafür zu schaffen, hat der Rat seine Hauptsatzung dementsprechend angepasst.

Den Antrag dazu hatte die CDU gestellt. Der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Spitz begründete dies damit, dass Bürger während der Corona-Pandemie die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen vermeiden. „Dieser Umstand gibt uns Anlass, neue Wege zur Teilhabe unserer Mitbürger zu gehen. Der Einsatz der neuen Medien ist dazu ein richtiger und geeigneter Schritt“, sagte Spitz.

„Ich finde diesen Vorstoß lobenswert. Für eine ordentliche Umsetzung sollten wir Geld in die Hand nehmen und es zum Beispiel auch ermöglichen, dass die Zuschauer auch auf die Sitzungsunterlagen zugreifen können“, sagte Umut Kurt (SPD). Auch Markus Mono (Grüne) gefiel der Vorschlag gut. „Die Übertragung sollte aber barrierefrei sein“, sagte Mono. Dr. Jürgen Mohr konnte dem Vorschlag nicht nur Positives abgewinnen und schlug vor, die Entscheidung zu vertagen, bis eine Kostenaufstellung vorliegt.

Kosten: 1000 Euro pro Sitzung oder bis zu 30.000 Euro für Equipment

„Wir haben bei der digitalen Weinprobe die Techniker gefragt, ob sie auch eine Stadtratssitzung übertragen könnten. Dies würde pro Sitzung rund 1000 Euro kosten“, sagte Bürgermeister Walter Bersch. Alternativ könne die Stadt selbst Equipment anschaffen, die Kosten dafür werden auf 25.000 bis 30.000 Euro geschätzt. Georg Vetter (FWG) plädierte für einen professionellen Dienstleister. Mit 26 Jastimmen und fünf Gegenstimmen hat der Stadtrat die Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Eine barrierefreie Umsetzung der Übertragung wird in die Prüfung einbezogen.

Diese Änderung sieht noch nicht vor, wie die Stadtratssitzungen künftig übertragen und aufgezeichnet werden. Der hinzugekommene Paragraf 2a legt jedoch einige Grenzen für die Übertragungen fest. Um die Persönlichkeitsrechte von Nicht-Ratsmitgliedern zu schützen, sind Aufnahmen im Zuschauerbereich nicht zulässig. Die Kamera soll auf das Rednerpult, die Sitzungsleitung und das Plenum gerichtet sein. Beiträge von Rednern, die nicht Mitglied im Rat sind, etwa Mitarbeiter der Verwaltung, Ortsvorsteher oder Einwohner, sollen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Gleiches gilt für Menschen, die während der Sitzung geehrt werden.

Im Einzelfall kann der Stadtrat beschließen, dass eine Sitzung oder Teile einer Sitzung nicht aufgezeichnet und übertragen werden. Presse, Rundfunk und Medien benötigen für Übertragungen und Aufzeichnungen von Sitzungen die Zustimmung des Rates. Die geänderte Satzung sieht zudem vor, dass Aufzeichnungen nach der Wahlperiode aus dem Internet entfernt werden, jedoch zu archivarischen Zwecken dauerhaft gespeichert werden können.

Von unserem Redakteur Philipp Lauer

Top-News aus der Region