Kreisrechtsausschuss beschäftigt sich mit Wunsch nach Doppelbelegung - Entscheidungshoheit bleibt bei der Gemeinde
Bucher Diskussion geht weiter: Ende des Streits um Urnengrab nicht in Sicht
Anfang Januar beerdigte Familie Bürger in Buch Erich Bürger in einem Urnengrab „neuer Art“, wie es in der Satzung benannt ist. Daher will die Gemeinde dem Wunsch der Witwe Anneliese Bürger, eines Tages mit ihrem Mann bestattet zu werden, nicht nachkommen. Denn eine Doppelbelegung dieser Gräber sieht die Friedhofssatzung nicht vor. Foto: Werner Dupuis
Werner Dupuis

Buch. 63 Ehejahre lebten Anneliese und Erich Bürger zusammen, und auch im Tod wollte das Paar vereint sein. Von jeher stand für die beiden fest: Ein kleines gemeinsames Urnengrab wünschen sie sich für die ewige Ruhe. Im Dezember musste sich die Familie nun von Erich Bürger verabschieden und bestattete ihn nach Bucher Friedhofssatzung in einer Urnengrabstätte neuer Art. Doch gemeinsam wird das Ehepaar dort wohl nicht bestattet werden können, denn die Friedhofssatzung sieht dort nur eine Einzelbelegung vor. Nun befasste sich der Kreisrechtsausschuss mit dem Fall. Denn Sohn Dietmar Bürger will dafür kämpfen, dass der Wunsch seiner Eltern in Erfüllung geht.

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In Paragraf 15 Absatz 1 der Bucher Friedhofsordnung heißt es: „Aschen dürfen beigesetzt werden, wenn die Ruhefrist von 15 Jahren noch gegeben ist, (c) in Urnengrabstätten neuer Art 1 Asche.“ Für Dietmar Bürger steht daher fest: Die Satzung erlaubt ausdrücklich, dass die Urne seiner Mutter – sofern sie innerhalb der kommenden 15 Jahre sterben sollte – in dem Grab ihres Mannes beerdigt werden kann.

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