Simmern. Der Rhein-Hunsrück-Kreis wird die durch die Klage der Fraktionen FDP, Freie Wähler und SPD gegen Landrat Marlon Bröhr entstandenen Anwaltskosten voraussichtlich mittragen. Aber es bleibt weiterhin offen, in welcher Höhe. Das konnte auch in einer neuerlichen Sitzung des Kreisausschusses nicht geklärt werden.
Aktualisiert am 17. September 2018 19:21 Uhr
Die ersten drei Tagesordnungspunkte im Kreisausschuss waren am Montag nicht unbedeutend (Bericht folgt), aber einmütig und rasch bearbeitet. Nach 20 Minuten Sitzungsdauer war dann Landrat Bröhr als Sitzungsleiter allerdings gefordert. Denn die Debatte um die exorbitant höher als erwartet ausgefallenen Anwaltskosten des Rechtsstreits um die Nichtzulassung eines Tagesordnungspunkts (wir berichteten) zeigte, dass dieses Thema für viele noch längst ...