Vorsorglich Antrag gestellt
Braucht VG Simmern-Rheinböllen einen Energiemanager?
Eine Frau dreht am Thermostat einer Heizung. Wie kann noch mehr Energie eingespart werden? Seit November 2023 gibt es ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz.
Hauke-Christian Dittrich. picture alliance/dpa

In Deutschland gibt es seit November 2023 ein Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz. Ämter, Unternehmen und Rechenzentren werden nun ganz konkret dazu verpflichtet, mehr Energie einzusparen. Gehört die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen dazu?

Ein Klimaschutzmanager ist in der Verbandsgemeinde (VG) Simmern-Rheinböllen bereits aktiv. In Kürze soll noch ein Kulturmanager ins Geschehen eingreifen. Gut möglich, dass ein Energiemanager der Dritte im Bunde sein wird. Die Meinungen darüber gehen auseinander. Entschieden ist dies noch längst nicht. Der Verbandsgemeinderat hat dieses Thema zunächst einmal in den entsprechenden Ausschuss delegiert.

Hintergrund ist folgender: Im Oktober 2024 ist vorsorglich ein Antrag für eine 70-prozentige Förderung zur Errichtung eines kommunalen Energiemanagementsystems eingereicht worden. Vorsorglich deshalb, weil dieses Förderprogramm im November 2024 ausgelaufen ist. Die VG Simmern-Rheinböllen indes kann noch daran teilnehmen, sofern sich der Rat dafür ausspricht. Zunächst hieße es, dass auch die VG Simmern-Rheinböllen ab Juli 2026 nach dem EnEfG (Energieeffizienzgesetz) dazu verpflichtet wird, ein solches Energiemanagementsystem zu etablieren, um jährlich mindestens 2 Prozent Endenergie einzusparen. Dazu später mehr.

2019 wurde erstmals für die VG eine Energie- und Treibhausgasbilanz erstellt

Für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wurde für das Jahr 2019 erstmals eine Energie- und Treibhausgasbilanz für die kommunalen Einrichtungen der VG erstellt. Doch das händische Zusammentragen einzelner Energieverbrauchsdaten für die vielen Liegenschaften, Straßenbeleuchtung und den Fuhrpark hat sich als nicht praktikabel herausgestellt. Mit einem Energiemanagement können die Ziele der VG – die Reduzierung von Energieverbräuchen und damit einhergehend auch der Energiekosten – effizienter verfolgt werden. Grundlegend dafür ist die Sicherstellung einer regelmäßigen Erfassung der Hauptenergieverbraucher, etwa durch die Ausstattung mit entsprechenden Zählern und einer Softwareanbindung. Mit dieser Struktur können ein Monitoring eingeleitet und die weitere Entwicklung der Anlagen in Bezug auf eine effiziente Fahrweise festgelegt werden. Zudem werden defekte, etwa unterirdische Wasserrohrbrüche frühzeitig erkannt und können zeitnah behoben werden.

Darüber hinaus ist es möglich, einen jährlichen Energiebericht zu erstellen, über die Verbräuche und Verbrauchsänderungen der kommunalen Liegenschaften zu informieren und Effekte einzelner (Sanierungs-)Maßnahmen auszuweisen. Neben der technischen Infrastruktur ist auch der Aufbau einer abteilungsübergreifenden Organisationsstruktur (Energieteam) für den Erfolg des Energiemanagements entscheidend. Diese setzen sich aus dem Betriebspersonal vor Ort sowie einem Energiemanager in der Verwaltung zusammen.

Planungsregeln für Neubau und Sanierungen werden aufgestellt

Weiter wird die Organisation durch die Fixierung eines Leitbildes, Leitlinien und Dienstanweisungen unterstützt. Neben der Betrachtung des Bestands werden im Rahmen des Energiemanagements Planungsregeln für Neubau und Sanierungen aufgestellt. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis beim kommunalen Energiemanagement beträgt in der Regel eins zu drei. Der Aufbau eines Energiemanagementsystems wird vom Bund gefördert. Gegenstand der Förderung sind die Installation entsprechender Messtechnik, Energiemanagementsoftware, Einsatz externer Dienstleister, Dienstreisen für Weiterqualifizierungen und Einsatz von Fachpersonal. Die Förderquote liegt bei 70 Prozent. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate. Mitte 2025 könnte der Energiemanager seine Arbeit aufnehmen. Nach Berechnungen der VG-Verwaltung ist voraussichtlich mit Ausgaben in Höhe von knapp 400.000 Euro zu rechnen. Der jährliche Eigenanteil der VG beläuft sich auf knapp 40.000 Euro.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich bereits zuvor mit diesem Thema befasst. Unter anderem wurde die Frage gestellt, ob der derzeitige Klimaschutzmanager Nils Füllenbach die Aufgaben eines Energiemanagers miterledigen können. Daraufhin stellte die VG-Verwaltung klar, dass dieses Projekt nicht vom Klimaschutzmanager oder einem Sachbearbeiters nebenher zu stemmen sei. Insbesondere die Errichtung, Umsetzung, Etablierung und Pflege des Energiemanagementsystems sei ein Vollzeitjob. Darüber hinaus liege der Benefit nicht nur in der Förderung der Personalkosten, sondern vorwiegend auch in der Förderung der benötigten Mess- und Regelungstechnik. Die geförderten ersten drei Jahre seien besonders wichtig, da in diesem Zeitraum die für das Energiecontrolling benötigte Infrastruktur errichtet werde.

Verpflichtung besteht doch nicht

Nachdem Klimaschutzmanager Füllenbach erläutert hatte, dass neusten Erkenntnissen zufolge für die VG Simmern-Rheinböllen keineswegs eine Verpflichtung besteht, ab 2026 einen Energiemanager vorzuweisen, schlug CDU-Ratsmitglied Jörn Wilhelm vor, das Thema in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 14. Januar zu beraten. Bürgermeister Michael Boos nahm das Thema nach einer entsprechenden Abstimmung von der Tagesordnung.

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