Boppard: Nur wer parkt, darf die Parkhäuser betreten
Boppard
Boppard: Nur wer parkt, darf die Parkhäuser betreten
In der Bopparder Tiefgarde an der Stadtverwaltung dürfte es jetzt noch ruhiger zugehen. Die Anlage darf nur betreten, wer dort sein Auto abstellt. Gleiches gilt für das Parkdeck Marienberg. Foto: Suzanne Breitbach
Boppard - Wer wollte, konnte bisher - wenn ihm danach war - einen Spaziergang über das Parkdeck Marienberg oder durch die Tiefgarage an der Karmeliterstraße in Boppard unternehmen. Das geht nun nicht mehr. Einfach so, also ohne einen Grund zu haben, darf diese beiden öffentlichen Bauwerke ab sofort niemand mehr betreten. Das hat der Stadtrat bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.
Von unserem Redakteur Wolfgang Wendling
Damit diese Einschränkung auf einem bürokratisch soliden Fundament steht, hat der Stadtrat die Gefahrenabwehrverordnung ergänzt. Zum Aufenthalt im City-Parkdeck und in der Tiefgarage Karmeliterstraße „ist nur berechtigt, wer sich aufhält, um sein Fahrzeug zu parken, abzuholen oder zum Zwecke des Ein- und Ausladens des Kraftfahrzeuges das Parkdeck oder die Tiefgarage aufsucht“.