Rhein-Hunsrück/Boppard
Boppard hofft auf vierfache Einnahmen: Nicht nur Urlauber sollen Gästebeitrag zahlen

Bei Großveranstaltungen wie Rhein in Flammen (hier der Schiffskonvoi für Rhein in Flammen in Koblenz) haben die Übernachtungsbetriebe am Mittelrhein volles Haus. Dass sie in Boppard eine Kurtaxe entrichten, daran haben sich sich die Touristen längst gewöhnt. Aber künftig zahlen nicht nur Urlauber einen Gästebeitrag, sondern auch Inhaber von Zweitwohnungen und Personen, die aus beruflichen Gründen in Boppard übernachten. Foto: Thomas Torkler

Thomas Torkler

Rhein-Hunsrück/Boppard. Mit der Einführung des Gästebeitrages tut sich die Stadt Boppard schwer. Denn in der Satzung muss haarklein geregelt sein, welche Personengruppen auf welche Weise zur Kasse gebeten werden sollen.

Lesezeit 2 Minuten
Von unserem Redakteur Wolfgang Wendling Die Stadtverwaltung muss zudem klären, welchen Spielraum Boppard bei der konkreten Ausgestaltung der Satzung überhaupt hat. Anders ausgedrückt: In welchen Punkten sind Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben durch politische Entscheidungen möglich?

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