Bis Juli 2021 soll die Umrüstung aller Windräder in Deutschland erfolgt sein
Das wilde rote Licht soll bald Geschichte sein: Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen will die Bundesregierung das nächtliche Dauerblinken von Windrädern beenden. Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 die vom Bundeskabinett beschlossene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung beraten und ihr zugestimmt.
Aktualisiert am 16. Juni 2020 18:00 Uhr
Es gab lediglich eine Anpassung der zeitlichen Rahmenbedingungen: Zunächst hatte der Gesetzgeber eine Umsetzung bis einschließlich 30. Juni 2020 vorgegeben. Dies wurde so abgeändert, dass nun bis zum 30. Juni 2021 alle deutschen Windenergieanlagen umgerüstet werden müssen – insgesamt gibt es derzeit knapp 30.