Das neue Bestattungsgesetz ermöglicht es, sich nicht nur auf dem Friedhof, sondern auch im Wald, im Fluss oder zuhause beisetzen zu lassen. Die Kirche bewertet diese Neuerungen teilweise kritisch. Henning Kaiser/dpa. picture alliance/dpa
Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz eröffnet mehr Freiheiten, um die letzten Wünsche Verstorbener zu respektieren. Dennoch sehen die Kirchen im Hunsrück die Reform teilweise kritisch.
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Mit dem neuen Bestattungsgesetz können Menschen aus Rheinland-Pfalz seit Ende September selbst entscheiden, was nach ihrem Tod mit ihnen und ihrer Asche passieren soll. Ob klassisch bestattet auf dem Friedhof, nach einer Feuerbestattung verstreut im Fluss oder gepresst in einen Schmuckstein – in einer Totenfürsorgeverfügung kann jeder seinen ganz persönlichen Wunsch festhalten.