Ob klassisch in einem Urnengrab, in einer Kapsel im Fluss oder weiterverarbeitet als Diamant: Mit dem neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz können Menschen nun vor ihrem Tod selbst entscheiden, was mit ihrer Asche passiert. Doch noch sind viele Fragen offen. Thomas Frey/dpa. picture alliance/dpa
Mit dem neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz können Menschen vor ihrem Tod nun selbst entscheiden, was mit ihrer Asche passieren soll. Wie bewerten Bestatter aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis diese Neuerung? Und was bedeutet es für ihre Arbeit?
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Nach mehr als 40 Jahren wurde das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz nun modernisiert. Ob im Fluss, auf dem Friedhof, zuhause oder weiterverarbeitet als Schmuckstein: Menschen können künftig zu Lebzeiten in einer Totenfürsorgeverfügung selbst darüber entscheiden, was nach dem Tod mit ihrer Asche passieren soll und wie sie bestattet werden wollen.