Und täglich grüßt das Murmeltier am Arbeitsgericht Koblenz. Auch am dritten Tag im Prozess gegen die Loreley-Kliniken tauchte der Vorsitzende Richter Gert Boch am Donnerstag mit einem dicken Stapel an Akten auf. Diesmal handelte es sich bei den Klägern um Ärzte und Psychologen.
Genau wie das Küchenpersonal und die medizinischen Fachangestellten wehrten auch sie sich gegen die Kündigungen, die die Krankenhaus GmbH St. Goar-Oberwesel Ende Juni versandt hatte. So ließen sie durch ihre Anwälte verlauten, dass sie keinen wirklichen Kündigungsgrund sehen, da der Krankenhausbetrieb nach wie vor aufrecht gehalten wird – zwar nicht als Akutkrankenhaus, aber als Tagesklinik. Darüber hinaus, da waren sich viele der Kläger vollkommen einig, liege der neue Gesundheitscampus nach wie vor in den „verlängerten“ Händen der Beklagten – und zwar in deren Tochterunternehmen.
Trotzdem schlossen die Parteien an diesem Donnerstag – wie die Wochen zuvor – eine Reihe von Vergleichen. „Das heißt aber nicht, dass wir nicht gekämpft hätten“, stellte ein Anwalt auf Anfrage unserer Zeitung klar. Seine Mandanten seien müde, erschöpft und einfach nur endlos enttäuscht. „Wie mit den Mitarbeitern umgegangen wurde und immer noch wird, ist ein Unding“, sagte er. Aber: „Die Luft ist einfach raus!“
Das schien jedoch nicht bei jedem der Fall zu sein. Denn einige der klagenden Mediziner gehen ab dem 1. Januar 2021 einer Beschäftigung auf dem viel diskutierten Gesundheitscampus nach. Hier war einem der Anwälte daran gelegen, dass der Richter in den Vergleich aufnimmt, dass die Abfindung auch noch dann bezahlt wird, wenn seine Mandantin am Gesundheitscampus weiter beschäftigt sein sollte – dort wird die Frau nämlich seit dem 1. Oktober eingesetzt. Ansonsten würde der Anspruch nämlich mit dem Beginn der neuen Tätigkeit verfallen.
In einem anderen Fall versuchte der Vertreter einer Klägerin anzufragen, ob die Abfindung, die sich nach dem Sozialplan richtet, erhöht werden könnte. „Sie hat bei ihrem aktuellen Gehalt eine Einbuße von mehr als zehn Prozent“, erklärte er. Auch sie hatte in den vergangenen Monaten im Gesundheitscampus gearbeitet und fängt zum 1. Januar dort offiziell an. Allerdings mit Einschränkungen, wie der Anwalt erzählte. „Nicht nur, dass der Lohn weniger ist! Die Betriebsjahre werden nicht angerechnet, eine Probezeit gilt, betriebliche Vergünstigungen sind weg – kurzum: Sie fängt vertraglich gesehen komplett von vorne an“, sagte deren Vertreter.
Ausblick: Am Donnerstag, 14. Januar, geht der Prozess weiter.
Hier schritt Richter Boch ein und erklärte, dass der Sozialplan eine Erhöhung der Abfindung nicht vorsieht. Der Anwalt akzeptierte letztendlich die Summe von 30.500 Euro, die Ende März nächsten Jahres ausgezahlt werden soll.