Es sei wichtig, dass ein Lärmaktionsplan gesetzlich verankert wird, um die negativen Auswirkungen von Bahnlärm auf die Gesundheit und die Wohnqualität der Menschen festzulegen und um den Lärm und die Erschütterungen deutlich zu reduzieren, so die BI. Ein solcher Plan diene dazu, konkrete Lärm- und Erschütterungsmaßnahmen festzulegen, um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern.
Willi Pusch, Vorsitzender der Bürgerinitiative (BI), schreibt: „Wir sind besorgt, dass der vom Eisenbahnbundesamt entworfene Lärmaktionsplan die Gesundheitsrisiken, denen die Menschen ausgesetzt sind, nicht ausreichend berücksichtigt. Die Ignoranz vonseiten der Fachbehörde führt zu einer Verletzung ihrer gesetzlichen Verpflichtung.“
Frist endet am 2. Januar 2024
„Es ist traurig, dass die Behörde nicht ausreichend darauf abzielt, die Gesundheit der Anwohner vor den negativen Auswirkungen des Bahnlärms zu schützen. Die Bürger haben einen Rechtsanspruch auf Mitwirkung an der Entwicklung effektiver Schutzmaßnahmen im Lärmaktionsplan. Leider vereitelt die Behörde dieses Mitwirkungsrecht. Denn sie beschränkt die Möglichkeit der Kritik am Entwurf auf der Internetseite der Behörde auf drei Sätze. Aus diesem Grund rufen wir alle vom Bahnlärm betroffenen Bürger, Städte und Gemeinden auf, dem Eisenbahnbundesamt innerhalb der noch bis zum 2. Januar 2024 laufenden Frist ihre Forderungen zum Schutz der Gesundheit und ihre Kritik am Lärmaktionsplan zu übermitteln. Wir weisen darauf hin, dass alle betroffenen Kommunen das Recht haben, der Behörde Rügen und Forderungen zum besseren Schutz in Einwendungsschreiben oder per E-Mail zu übermitteln“, schreibt Pusch.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung der BI, dass man daran denken sollte, dass das Rheintal eine der am stärksten vom Bahnlärm belasteten Regionen in Deutschland ist, weil es eine der wichtigsten Güterverkehrsstraßen zwischen der Nordsee und dem Mittelmeer darstellt. Die Lärmkarten des Eisenbahnbundesamtes zeigen laut BI, „dass dort mehr als 300.000 Menschen einem Schienenlärmpegel von mehr als 103 dB (A) am Tag und mehr als 95 dB (A) in der Nacht ausgesetzt sind. Diese Werte überschreiten die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzwerte für eine gesunde Wohnnutzung bei Weitem.“
Mittelrheintal ist “prioritäre Region"
Der Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes nennt das Mittelrheintal als eine der prioritären Regionen für Lärmschutzmaßnahmen und verweist auf das Projekt „Leises Mittelrheintal“, das vom Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur initiiert wurde. Das Projekt zielt darauf ab, den Schienenlärm im Mittelrheintal bis 2025 um mindestens 10 dB(A) zu reduzieren, indem verschiedene Maßnahmen wie Schallschutzwände, Schienenstegdämpfer, Lärmschutzfenster umgesetzt werden.
Da das Rheintal in den Jahren 2026 bis 2028 zu einem „Hochleistungskorridor“ ausgebaut werden soll, muss nach Ansicht von Pusch in Sachen Lärm- und Erschütterungsschutz deutlich nachgebessert werden. Die BI fordert auch, mittelfristig jedes Wohngebiet durch Maßnahmen zu schützen, wie etwa das regelmäßige Schleifen der Schienenoberflächen und ein Tempolimit von 50 Kilometern pro Stunde für Güterzüge in Wohngebieten zur Nachtzeit, so wie es für Lkw Standard sei. red