Für touristische Hinweisschilder an Straßen sind innerorts die Verbandsgemeinden zuständig.
Außerorts muss die jeweilige Kreisverwaltung als untere Straßenverkehrsbehörde diese genehmigen und anordnen, erläutert Bernd Cornely, Leiter des LBM Cochem-Koblenz. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ordnete solche Hinweise für die Hängeseilbrücke Anfang Dezember 2016 und Ende März dieses Jahres an.