Rhein-Hunsrück-Zeitung
Auf den Hinweisstandort kommt es an

Für touristische Hinweisschilder an Straßen sind innerorts die Verbandsgemeinden zuständig.

Außerorts muss die jeweilige Kreisverwaltung als untere Straßenverkehrsbehörde diese genehmigen und anordnen, erläutert Bernd Cornely, Leiter des LBM Cochem-Koblenz. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ordnete solche Hinweise für die Hängeseilbrücke Anfang Dezember 2016 und Ende März dieses Jahres an.

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