Weitere Besonderheit: „Wir wissen jetzt schon, dass es für die Erweiterung keine Mittel des Landes gibt“, erklärte Michael Gutenberger, Vorsitzender des Ausschusses. Dennoch unterstützte das Gremium den Antrag.
Zum einen wolle die Gemeinde bewirken, dass die als Anlage beigefügten grundsätzlichen Ausführungen zu den finanziellen Rahmenbedingungen in Mainz zur Kenntnis genommen werde. Zum anderen wolle sie möglicherweise rechtliche Mittel einsetzen. „Und diese Möglichkeit wollen wir der Gemeinde nicht nehmen“, so Gutenberger.
Nur „zusätzliche“ Plätze gefördert
Hintergrund dafür, dass die geplante Erweiterung auf 50 Plätze nicht gefördert werde, sei eine entsprechende Verwaltungsvorschrift (VV). „Derzeit verfügt die Kita über 42 Plätze, sie will aber auf 50 Plätze aufstocken“, sagte Gutenberger. Nach VV aber sei nur die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze förderfähig. Als „zusätzlich“ jedoch gelten nur jene Plätze, die in den vergangenen 20 Jahren nicht bereits unbefristet genehmigt waren. „Für die Wichtelzwerge gab es schon einmal eine unbefristete Betriebserlaubnis für 50 Plätze und daher wird der Antrag seitens des Landes zurückgewiesen werden“, sagte der Vorsitzende.
In Dorweiler geplant sei die Erweiterung der Kita von 42 auf bis zu 50 Betreuungsplätze aufgeteilt in 47 Plätze für Kinder, die älter sind als zwei Jahre (Ü 2), zwei Plätze für Kinder unter zwei Jahren (U 2) sowie zur Neuschaffung eines U 2-Platzes. Hergestellt werden sollen zudem eine Mensa, ein Ruheraum, ein Personalraum und ein Leitungsbüro. Kostenschätzung: 715.790,40 Euro.
Im September 2020 habe es eine „Begehung zur Umsetzung des KiTaG“ (des Kita-Gesetzes, Anm. d. Red.) mit der Fachberatung des Kreises und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gegeben, berichtet Ortsbürgermeister Dietmar Emmerich im Antragsschreiben. Diese habe ergeben, dass die vollständige Umsetzung des Rechtsanspruches nur dann möglich ist, wenn in zwei Schichten und dabei zusätzlich im Flur der Einrichtung gegessen werde – damals konnten laut Emmerich 20 Kinder mit einem warmen Essen versorgt werden. Aktuell werde der Bewegungsraum mit Matten als Ruhemöglichkeit umgebaut.
„So ist das pädagogische Personal in der Übermittagsbetreuung zeitaufwendig mit auf- und abdecken, reinigen und umbauen beschäftigt“, beschreibt er die Situation. Dies könne jedoch optimiert werden, wenn ein Speiseraum und ein zusätzlicher Schlafraum zur Verfügung stünden. Zudem fehle es an Personalräumen und an Räumen für (Eltern-)Gespräche und Besprechungen. Denn diese würden stets in den Gruppenräumen stattfinden.
Küche so nicht ausreichend
„Die Küche ist für das Herrichten von Speisen für alle zu betreuenden Kinder nicht ausgelegt“, schreibt Emmerich weiter. Derzeit könnten behelfsmäßig 38 Kinder in Schichten mit einem warmen Mittagessen versorgt werden.
Der Bürgermeister kritisiert: „Die zuletzt (befristet) erteilte Betriebserlaubnis ließ drei Plätze U 2 zu. Jedoch ist die Einrichtung dauerhaft unter den derzeitigen räumlichen Bedingungen nicht dafür ausgelegt. Die Bedarfsplanung sieht zukünftig drei Plätze im U 2-Bereich vor. Weiterhin sollen dauerhaft für insgesamt 50 Kinder die Möglichkeit zum Essen und Ruhen und somit Plätze gesichert werden, die derzeit nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. [...] Die Förderrichtlinien des Landes gehen jedoch keineswegs auf die veränderten Strukturen für die räumliche Auslegung von Kindertagesstätten ein (siehe Ziff. 1.2.1 – Förderfähigkeit), die notwendig sind, um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun.“
Vielmehr sei die Förderung auf die reine Schaffung zusätzlicher Plätze ausgerichtet. Richteten sich die Träger aber nach den empfohlenen Regelungen für die Planung, entstünden die notwendigen Investitionen nicht (allein) durch einen reinen Ausbau zusätzlicher Plätze, sondern überwiegend durch die Qualität des Platzes selbst. „Auch die Tatsache, dass der sehr eng bemessene Personalschlüssel diesen zusätzlichen Aufwand für die oben genannten Arbeiten nicht vorsieht, bleibt dem Träger der Einrichtung keine andere Möglichkeit, als zusätzliche Räumlichkeiten anzubauen, wenn er den vom Gesetzgeber geforderten Anforderungen gerecht werden will“, erklärt der Ortsbürgermeister weiter.
Gremium unterstützt Anliegen
Im Gremium rannte Emmerich mit seiner Kritik offene Türen ein. „Das Land hat das Kita-Zukunfts-Gesetz verabschiedet und verlangt etwa ein warmes Mittagessen für die Kinder, und die Einrichtungen müssen sehen, wie sie das stemmen können ohne die Unterstützung des Landes“, kritisierte etwa Ausschussmitglied Harald Schäfer.
Daher unterstütze er das Anliegen der Gemeinde vollumfänglich. Zudem könne die Betrachtung der vergangenen 20 Jahre in Bezug auf die Betriebserlaubnis vor dem Hintergrund der heutigen Anforderungen nicht funktionieren. „Sollte die Gemeinde rechtliche Mittel nutzen, hoffe ich, dass sie Recht bekommt“, so Schäfer. Der Ausschuss stimmte der Priorisierung und somit der Unterstützung der Gemeinde einstimmig zu.
Ebenfalls einstimmig fiel das Votum aus, die Erweiterung der Kapazitäten für die Übermittagsbetreuung aufgrund der bestehenden Kreisförderrichtlinie mit einem Betrag in Höhe von 25.000 Euro zu unterstützen. „Nach dem Inkrafttreten einer geplanten überarbeiteten Förderrichtlinie ist eventuell eine Bewilligung weiterer Mittel möglich“, heißt es abschließend.
Seitens des Landes hat Ortsbürgermeister Emmerich indes bisher kein Signal in Sachen Kitaerweiterung. „Auch bei uns schnellen die Kinderzahlen in die Höhe“, sagt er. Daher wolle die Gemeinde die Baumaßnahme zügig umsetzen. „Wir würden gern anfangen“, versichert Emmerich. Aktuell warte die Gemeinde noch auf die Genehmigung für einen vorzeitigen Baubeginn. Finanziell könne Dommershausen die Erweiterung recht gut stemmen. „Wir haben nicht nur die Einnahmen von zwei Windrädern, wir haben obendrein hohe Gewerbesteuereinnahmen“, ist der Ortsbürgermeister froh.