Landkreise Rhein-Hunsrück und Cochem-Zell erlassen Verfügungen - Ordnungskräfte kontrollieren in Mörsdorf und Sosberg: An der Geierlay herrscht Maskenpflicht – Landkreise erlassen Verordnungen
Landkreise Rhein-Hunsrück und Cochem-Zell erlassen Verfügungen - Ordnungskräfte kontrollieren in Mörsdorf und Sosberg
An der Geierlay herrscht Maskenpflicht – Landkreise erlassen Verordnungen
Ordnungskräfte der zuständigen Behörden sowie die Polizei werden an der Hängeseilbrücke Geierlay in Mörsdorf und Sosberg darauf achten, ob die Maskenpflicht eingehalten wird. Kathrin Hohberger
Mörsdorf. Besucher der Geierlay in Mörsdorf können ihre Masken aufbehalten, wenn sie die Hängeseilbrücke überqueren, und müssen sie nicht mitten über der Schlucht absetzen. Dieser keinesfalls ernst gemeinte und spöttische Satz ergab sich durch eine Entwicklung, die in der Tat bemerkenswert ist, denn im Laufe der Woche kam es dazu, dass die Kreisverwaltungen Rhein-Hunsrück und Cochem-Zell gleich getaktete Verordnungen erlassen haben.
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Zuerst gab es im Rhein-Hunsrück-Kreis die Auflage, dass die Maskenpflicht an der Hängeseilbrücke einzuhalten ist (siehe eingeblockter Artikel). Die galt aber nur auf Rhein-Hunsrücker Gemarkung – die mitten auf der Brücke endet. Mittlerweile hat auch die Kreisverwaltung Cochem-Zell nachgezogen und in ihrem Zuständigkeitsbereich ebenfalls das Tragen von Mund-Nasenschutz an der Hängeseilbrücke angeordnet – sonst hätte theoretisch die groteske ...