Simmern – Das Amtsgericht Simmern hat einen Gastronom aus der Verbandsgemeinde Rheinböllen wegen Wasserdiebstahls zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt.
Was war passiert? Im vergangenen Jahr hatte der 63-Jährige seinen Wasserzähler abmontiert, um 180 Grad gedreht, wieder angeschlossen und in Betrieb genommen. „Dadurch zählte das Gerät rückwärts“, erklärte Richter Peter Hüttemann den unerlaubten Effekt. Doch bei einer Routinekontrolle durch die Mitarbeiter des Wasserversorgers flog der dreiste Schwindel auf. Denn der Wasserzähler zeigte einen geringeren Verbrauchsstand an als noch vor gut einem halben Jahr. „Das kann nicht stimmen“, dachten sich die Fachleute und entdeckten eindeutige Manipulationsspuren. So waren beispielsweise die blauen Kunststoffplomben bei ihrer unerlaubten Demontage beschädigt und anschließend dilettantisch befestigt worden.
Durch den Diebstahl dieser mehreren Hundert Kubikmetern Wasser entstand dem Wasserversorger zwischen Juli 2009 und Januar 2010 ein Schaden von schätzungsweise 2750 Euro. Inzwischen hat der 63-jährige Wasserdieb diese Forderung vollständig beglichen.
Bei der ersten Verhandlung vor wenigen Wochen stritt der Angeklagte die Tatvorwürfe allerdings noch vehement ab. Und zum gestrigen Prozess fand er sich erst gar nicht im Gerichtsgebäude an der Schulstraße ein. Dennoch konnte prozessiert werden, da bei dem Strafbefehlsverfahren der Verteidiger als Bevollmächtigter des Angeklagten fungieren darf. Somit waren mehrere Zeugen und ein Sachverständiger nicht gänzlich umsonst angereist, denn so konnten sie die Verhandlung und die anschließende Urteilsverkündung live miterleben.
Der Staatsanwalt forderte, den Angeklagten zu einer Geldstrafe – 90 Tagessätze in Höhe von jeweils 15 Euro – zu verurteilen. Diesen Ausführrungen schloss sich der Verteidiger uneingeschränkt an. Das Gericht hielt dieses Strafmaß für tat- und schuldangemessen.