Rhein-Hunsrück-Zeitung
Amtsgericht Simmern ist für rund 64 000 Menschen zuständig

Das Amtsgericht Simmern ist eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Bad Kreuznach und eines von insgesamt 46 Amtsgerichten in Rheinland-Pfalz.

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Es ist als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Straf-, Bußgeld-, Zivil- und Familiensachen zuständig, daneben aber auch für Nachlass- und Betreuungssachen sowie die Führung des Grundbuchs. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg und Simmern-Rheinböllen mit rund 64.

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