Landrat Volker Boch erlässt Allgemeinverfügung für Strecke von Höhe Mühlpfad bis Gödenroth - Anwohner reagieren positiv
Allgemeinverfügung tritt in Kraft: Rhein-Hunsrück-Kreis verbietet Straßenprostitution an der B 327
Auf diesem Platz an der Hunsrückhöhenstraße haben bis zuletzt regelmäßig Prostituierte auf Freier gewartet – selbst im Winter. Neben der prekären Situation der Frauen waren die Sicherheit an der Straße und große Mengen Müll problematisch. Plakativ hatte zuletzt Roger Mallmenn (Linke) das Thema thematisiert. Foto: Philipp Lauer
Philipp Lauer

Seit Anfang März ist die Straßenprostitution entlang der Hunsrückhöhenstraße von der Abfahrt in Richtung Mühlpfad bis zur Abfahrt nach Gödenroth sowie auf einer Nebenstrecke verboten. Landrat Volker Boch hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Die Straßenprostitution entlang der Hunsrückhöhenstraße ist seit Anfang März von der Abfahrt in Richtung Mühlpfad bis zur Abfahrt nach Gödenroth sowie auf einer Nebenstrecke verboten. Landrat Volker Boch hat ein entsprechendes Verbot in einer Allgemeinverfügung ausgesprochen, berichtet die Kreisverwaltung als zuständige Ordnungsbehörde in einer Pressemitteilung.

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