Mit der Umstellung will die KV angesichts des Ärztemangels in großem Umfang ärztliche Arbeitszeit einsparen, die an anderen Stellen fehle, erklärt Dr. Rainer Sauerwein, Leiter der Stabsstelle Kommunikation bei der KV, auf Anfrage unserer Zeitung. In den nächtlichen Zeiten werde der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) kaum nachgefragt. Ohnehin wirbt die KV dafür, vor dem Aufsuchen der Bereitschaftspraxen bei der zentralen Nummer unter Tel. 116.117 anzurufen (gebührenfrei).
Nicht mobile Patienten sucht künftig der neue AÄBD auf
Die Mitarbeiter der Telefonhotline besprechen dann mit den Anrufern die Lage. Notfälle werden direkt an den Rettungsdienst weitergeleitet. In allen anderen Fällen gilt es zu klären, ob der Patient eine unmittelbare Behandlung benötigt, erklärt Saurwein. Trifft das zu, gilt es noch zu klären ob der Patient mobil ist. Die mobilen Patienten werden dann an die nächste geöffnete Bereitschaftspraxis vermittelt, nicht mobile bekommen einen Hausbesuch. Bislang musste der diensthabende Arzt in der Bereitschaftspraxis rausfahren, künftig übernimmt dies der Aufsuchende Ärztliche Bereitschaftsdienst (AÄBD).
Dieses Vorgehen hat die KV in der Pilotregion Rheinhessen-Nahe bereits seit dem 1. Oktober vergangenen Jahres erprobt, teilt die KV in einer Pressemitteilung mit. Die neue Organisation des ÄBD bedeute eine Verbesserung der Patientenversorgung, sagt Prof. Martin Seemann, der leitende Koordinator des Pilotprojekts. „Dank des Fahrdienstes sind die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen recht schnell beim Patienten und können dadurch auch solch kranke Menschen behandeln, die körperlich nicht in der Lage sind, eine Ärztliche Bereitschaftspraxis aufzusuchen. Für diesen Patientenkreis spielt es ohnehin keine Rolle, ob der nächste Standort zwei oder 20 Kilometer von ihrer Wohnung entfernt liegt.“ Wichtigstes Kriterium sei nach wie vor die medizinische Dringlichkeit. Wartezeiten ließen sich dabei jedoch nie ganz vermeiden. „Das ist aber auch früher nicht anders gewesen, und die Reform wird einen Beitrag leisten, lange Wartezeiten tendenziell zu verkürzen“, ist sich der Orthopäde und Bereitschaftsarzt sicher.
Durch diese neue, intelligentere Organisation können ÄBP, so auch die in den Landkreisen Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück, entsprechend dem Bedarf besetzt werden, heißt es in der Mitteilung der KV weiter. Die Ärzte der Region würden so von Bereitschaftsdiensten zu solchen Zeiten entlastet, in denen keine oder nur sehr wenige Patientinnen und Patienten Hilfe benötigen. Die in den ÄBP frei werdenden ungenutzten ärztlichen Arbeitszeiten können die häufig stark belasteten Ärzte für die Versorgung der Patienten in ihren Praxen nutzen. „So profitieren am Ende alle Menschen auch in den Landkreisen Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück“, schreibt die KV.
Corona-Pandemie führt zu Wartezeiten beim Patientenservice
Letztlich sei es der KV ein Anliegen, nicht nur den derzeit praktizierenden Ärzten ein attraktives Arbeitsumfeld zu gestalten, sondern auch Ärzten mit Interesse, sich in der Region niederzulassen. „Denn eine Entlastung bei der Dienstbereitschaft macht eine Praxisgründung beziehungsweise eine Anstellung in der ambulanten Versorgung für ausgebildete und noch unentschlossene Medizinerinnen und Mediziner interessanter.“
Bedingt durch die Corona-Pandemie, könne es bei der 116 117 insbesondere am Wochenende auch zu Wartezeiten bis zur Verbindung kommen, teilt die KV mit. Man sei kontinuierlich dabei, Personal für den Patientenservice zu qualifizieren, um Wartezeiten künftig zu reduzieren.
Von unserem Redakteur Philipp Lauer
Weitere Infos zur Bereitschaftsdienstreform gibt es auf der Internetseite unter www.kv-rlp.de/893350