Die IGS Emmelshausen hat beim Aufnahmeverfahren für das kommende Schuljahr einen Fehler gemacht. Das teilt die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) auf Anfrage unserer Zeitung mit und erklärt, wie es dazu gekommen ist und welche Konsequenzen man daraus gezogen hat.
Nachdem sich in diesem Jahr erstmals mehr Schüler für einen Platz an der Integrierten Gesamtschule in Emmelshausen angemeldet haben, als es Plätze gibt, musste die Schule erstmals das in der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchO) Rheinland-Pfalz vorgeschriebene Losverfahren anwenden, teilt die ADD mit. „Dieses wurde jedoch dahingehend fehlerhaft durchgeführt, dass Schülerinnen und Schüler, deren Wohnsitz außerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises lag, einen Schulplatz erhielten, sodass diese Plätze für die Schülerinnen und Schüler, deren Wohnsitz innerhalb des Kreises liegt, nicht mehr zur Verfügung standen.“ Demnach seien zehn Plätze an Schüler außerhalb des Kreises vergeben worden, die nach der Vorschrift des Paragrafen 3 ÜSchO für Schüler des Rhein-Hunsrück-Kreises vorgesehen sind.

IGS Emmelshausen lehnt Kinder aus Emmelshausen ab
Bei Eltern in und um Emmelshausen kochen die Emotionen hoch: Ihre Kinder haben keinen Platz an der IGS bekommen, sie müssen nun wohl weitere Schulwege auf sich nehmen. Eine Folge der bevorstehenden Schließung der Realschule Marienberg in Boppard.
Dieser Fehler, so erklärt es die ADD, sei auf eine geografische Besonderheit zurückzuführen. Die Kreisgrenze verläuft in Pfaffenheck durch den Ort, sodass einige Straßen zum Rhein-Hunsrück-Kreis gehören, die übrigen zum Kreis Mayen-Koblenz. Weitgehend folgt der Verlauf der ehemaligen Hunsrückhöhenstraße, nun L214 – an einer Adresse geht die Kreisgrenze jedoch auch durch das Haus. Anwohner dürften häufiger mit dieser gebietsrechtlichen Spezialität konfrontiert sein. Der Schule sei hingegen nicht bekannt gewesen, „dass die Kreisgrenze durch eine Ortschaft verläuft und somit Kinder dieses Ortes auch kreisfremd sein können“. Zudem sei versehentlich ein weiteres Kind einer anderen Ortschaft außerhalb des Kreisgebietes aufgenommen worden.
„In der Folge hat die ADD als Schulbehörde die Zusagen der falsch aufgenommenen Schülerinnen und Schüler’ aufgehoben und mit Schülern des Kreises neu besetzt.“ Die zehn freigewordenen Plätze seien gemäß der Nachrückerliste vergeben worden, die zuvor auch im Losverfahren bestimmt worden sei. Über die Nachrückerliste liegen unserer Zeitung keine Informationen vor, es ist nicht bekannt, ob die Plätze nun an Kinder aus Emmelshausen und den umliegenden oder auch an Kinder aus anderen Orten aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis vergeben wurden. Laut Auskunft der ADD ist Wohnortnähe aber kein Kriterium bei der Vergabe der Schulplätze. Lediglich der Wohnsitz im Gebiet des Schulträgers sei laut der ÜSchO eine Bedingung.
Eltern der nun abgelehnten Kinder gründen Initiative „Schulplatzlösung IGS Emmelshausen“
So erfreulich die Zusage eines Schulplatzes für die nun nachrückenden Schüler ist, so verärgert nehmen Eltern der Kinder die nun übermittelte Absage auf. Nach Informationen unserer Zeitung haben sich betroffene Eltern in einer Elterninitiative „Schulplatzlösung IGS Emmelshausen“ zusammengeschlossen und in einem Schreiben an die beteiligten Behörden gewandt. Das Schreiben ist jedoch nicht öffentlich und liegt unserer Zeitung nicht vor.
Die Familien der abgelehnten Schüler habe man bei der ADD auf Wunsch nochmals beraten, teilt die Behörde mit, sie würden nun auf andere Schulen verteilt. Darüber hinaus achte die Schulaufsicht darauf, dass das weitere Verfahren nunmehr korrekt ablaufe. Zum Zeitpunkt der Anfrage lagen der Behörde vier Widersprüche gegen die Absage der Schulplätze vor. Klagen seien hingegen keine anhängig.
Kreisverwaltung arbeitet an guten Lösungen für Busfahrpläne
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück ist zwar Schulträger, das Aufnahmeverfahren und die Absagen durch die Schulaufsicht seien jedoch Verfahren der Schule und der Schulaufsicht. Es obliege dem Kreis deshalb grundsätzlich nicht, die nun gefundene Lösung zu bewerten, teilt der Kreis mit. Weil der Kreis nicht eingebunden war, könne man die Frage unserer Zeitung nicht beantworten, ob noch weitere Gründe als die Unklarheiten zur Kreisgrenze für die Fehler im Vergabeverfahren bekannt seien.
„Insgesamt hat der Rhein-Hunsrück-Kreis natürlich ein Interesse daran, dass Verfahren, die Familien aus dem Kreisgebiet unmittelbar betreffen, ordnungsgemäß verlaufen. Auch hat der Kreis ein Interesse daran, dass die Kinder aus dem Kreisgebiet die örtlichen Schulen besuchen dürfen und nicht unnötig weite Wege in Kauf nehmen müssen.“ In Sachen der Schülerbeförderung stehe noch nicht abschließend fest, für welche Kinder eine Beförderung zu einer anderen Schule geplant werden muss. „Der zuständige Fachbereich der Kreisverwaltung ist in großem Umfang damit befasst, gute Lösungen zu finden und hat schon Möglichkeiten zu Fahrplananpassungen eruiert, deren Umsetzung zeitnah finalisiert werden soll“, berichtet der Kreis dazu.
Zulauf ist auch Folge der Schließung der Bischöflichen Realschule Marienberg Boppard
Der Zulauf für die IGS ist unter anderem mit der angekündigten Schließung der Bischöflichen Realschule Marienberg in Boppard zu erklären, die ab dem kommenden Schuljahr keine neuen Fünftklässler aufnimmt. Der maximalen Anzahl von 112 Plätzen für die fünfte Klasse standen mehr als 160 Anmeldungen für die IGS Emmelshausen gegenüber. Zudem nehmen Koblenzer weiterführende Schulen keine Schüler aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis mehr auf. Für etliche Schüler aus dem Vorderhunsrück sind die Schulen in Koblenz wegen ihrer Angebote attraktiv, oder weil ihre Eltern zur Arbeit in die Stadt pendeln und sie mitnehmen können. Der Kreistag hatte sich zuletzt Ende März mit der Frage beschäftigt, ob die Schule eine weitere Klasse oder größere Klassen bilden könnte, um der Nachfrage nachzukommen. Bis auf wenige Ausnahmen sind Integrierte Gesamtschulen jedoch auf Vierzügigkeit ausgelegt und die Erhöhung der Klassenmesszahl nur in Ausnahmefällen möglich.