Generaldirektion Kulturelles Erbe sieht die Voraussetzungen für nicht erfüllt
Absage an Geschichtsverein: Bopparder Rheinanlagen erhalten keinen Denkmalstatus
Der Abschnitt mit den Rondellen sei der einzige Teil vom Wegenetz der Georg-Francke-Anlagen, der sich noch eindeutig dem ursprünglichen Zustand zuordnen lässt, heißt es im Bericht der Denkmalbehörde. Foto: Philipp Lauer
Philipp Lauer

Boppard. Der Geschichtsverein für Mittelrhein und Vorderhunsrück hat eine Absage erhalten für seinen Antrag, die Rheinanlagen in Boppard unter Denkmalschutz zu stellen (wir berichteten). Auf die Initiative des Vereins hin hat die Generaldirektion Kulturelles Erbe die Rheinanlagen aufgesucht und in einem Bericht Stellung genommen, insbesondere zu den Georg-Francke-Anlagen. In den Anlagen geplante Bauarbeiten für einen Mehrgenerationenpark sowie eine geplante Veranstaltungsbühne sorgen aktuell für Debatten in der Stadt.

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Zu den Francke-Anlagen sei es „angesichts der lückenhaften archivalischen Dokumentation sowie des Fehlens in dieser Hinsicht aussagekräftiger Literatur“ schwierig, die Geschichte des Gartens nachzuvollziehen, heißt es im Bericht. „Der ursprüngliche Gartenplan sowie weitere historische Planungen beziehungsweise Bestandspläne konnten, bis auf einen Detailplan um 1920, bislang weder im Landeshauptarchiv Koblenz noch bei der Stadtverwaltung recherchiert werden.“ Als zentrale Quelle blieben lediglich die Protokollbücher des Verschönerungsvereins sowie wenige historische Fotos.

Der Park wurde unter der Federführung des namensgebenden Apothekers geschaffen, der von 1898 bis 1913 Vorsitzender des Verschönerungsvereins war. Die Anlage reicht etwa von der St.-Martin-Straße bis auf die Höhe der Ordensritterstraße. „Als Besonderheit des Parks, den zum Rhein hin eine Halballee kennzeichnet, erweist sich die Bepflanzung mit einer Vielfalt europäischer und exotischer Baumarten“, heißt es im Bericht. In der Nachkriegszeit sei „eine ganze Reihe wesentlicher Eingriffe zu verzeichnen“. Deshalb könne man von „wesentlichen Verlusten der ursprünglichen Bepflanzung und auch sonstigen Veränderungen“ ausgehen. Dazu zählen der 1956 errichtete Musikpavillon und die 1981 gebaute Brunnenanlage. „Diese modern gestaltete Freifläche wirkt im räumlichen Zusammenhang der Gesamtheit als einschneidende Zäsur.“ Einen „krassen Bruch“ stelle zudem die „blockhaft überdimensionierte Sporthalle des Kant-Gymnasiums“, gebaut in den 1960er Jahren, dar. Eine „weitere Störung“ sei der Spielplatz. Auch das Wegenetz sei offenbar teilweise geändert worden. Allein der Abschnitt mit den drei Rondellen lasse sich eindeutig einem frühen Zustand der Anlage zuordnen. „Prägende Elemente der historischen Ausstattung, die in den Vereinsprotokollen vorkommen, wie Springbrunnen, ein eiserner Torbogen und das Kriegerdenkmal sowie die Zauneinfriedung zur Straße hin sind inzwischen verschwunden. An der Stelle des zugehörigen, 1899 erwähnten Tennisplatzes ist heute eine wüste Freifläche zu sehen“, führt der Bericht auf.

Es handele sich zweifellos „um eine unter einer ganzen Reihe von Aspekten interessante Anlage von hoher Aufenthaltsqualität und von lokaler geschichtlicher Bedeutung“. Den Gutachtern kommt jedoch der „Gestaltungswille der Entstehungszeit“ angesichts der dargestellten Veränderungen und Verluste nicht mehr ausreichend zum Ausdruck. Einen „im landesweiten Maßstab besonderen historischen Zeugniswert“ könne man deshalb nicht feststellen. Als Positivbeispiele für Rheinanlagen, die sich als Denkmalzonen qualifizieren, nennt die Generaldirektion jene in Bacharach und Bingen.

Auch den mittleren und den jüngeren unteren Rheinanlagen fehlten die für eine Einstufung als Kulturdenkmal unerlässlichen besonderen historischen Merkmale, stellt die GDKE fest. „Formale Höhepunkte finden sich nicht.“ Die das Stadtbild prägende Rheinfront sei zwar mit einigen Einzeldenkmälern besetzt. Allerdings werde diese „durch nicht wenige belanglose, vor allem nach 1970 errichtete, übergroß dimensionierte Bauwerke an der Stelle stolzer Vorgängerbauten in ihrer Ensemblewirkung gesprengt“. Zudem seien „viele historische Baulichkeiten durch unsachgemäße, durchgreifende Maßnahmen in ihrem Erscheinungsbild irreparabel entstellt“ worden.

Bei den Antragsstellern vom Geschichtsverein stößt diese Entscheidung „auf ein geteiltes Echo“, teilt Rainer Lahme mit. „Die Bemühungen des Vereins und weiterer Bopparder Bürger, vor allem die Georg-Francke-Anlagen in ihrer Substanz als Landschaftsgarten vor weiteren bedenklichen Eingriffen zu bewahren, haben dadurch ohne Zweifel einen Rückschlag erlitten.“ Die Argumentation der Denkmalbehörde, in der Vergangenheit habe es in den gesamten Rheinanlagen bereits zu viele negative Eingriffe in die Substanz gegeben, sei aber leider nicht von der Hand zu weisen. Für den Verein bedeutet die Stellungnahme der Denkmalbehörde laut Lahme aber auch Anreiz, am Ziel einer denkmalverträglichen Weiterentwicklung der Rheinanlagen in Boppard festzuhalten. Der Entscheidung der Denkmalbehörde möchte der Geschichtsverein den Blick auf das „ohne Zweifel noch vorhandene reichhaltige kulturelle Erbe entgegenstellen“, dass es zu erhalten gelte. Aus Sicht des Geschichtsvereins hätten sich die Recherchen zur Antragstellung insofern gelohnt, dass sie zahlreiche neue Erkenntnisse über die Historie der Rheinanlagen, den Georg-Francke-Parkanlagen und der bedeutenden Rolle des Verkehrs- und Verschönerungsvereins (VVV) gebracht haben. „Allein unter diesem Aspekt hat sich die Antragstellung bei der Oberen Denkmalbehörde als richtig erwiesen, wenngleich ihr der erhoffte Erfolg versagt geblieben ist“, schließt Lahme seine Stellungnahme. phl

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