35-Jähriger erstach Mitbewohner, weil er sich verfolgt und in die Enge getrieben fühlte: 35-Jähriger tötete in Simmern seinen Mitbewohner: Urteil steht nach drei Verhandlungstagen fest
35-Jähriger erstach Mitbewohner, weil er sich verfolgt und in die Enge getrieben fühlte
35-Jähriger tötete in Simmern seinen Mitbewohner: Urteil steht nach drei Verhandlungstagen fest
Als aggressiv haben ihn die Menschen in Simmern nie erlebt, auch der Polizei war der psychisch kranke 35-Jährige, der am 8. Dezember 2022 in Simmern seinen Mitbewohner mit 21 Messerstichen tötete, nicht als auffällige Person bekannt. Nun, nach drei Verhandlungstagen, steht das Urteil fest.
Aktualisiert am 14. Juni 2023 17:05 Uhr
„Vom Sehen kannte ich ihn, er ist oft mit seinem Anglerhütchen auf dem Kopf auf der Straße vorbeigegangen“, sagte ein Polizeibeamter in dem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Bad Kreuznach aus. Nach drei Verhandlungstagen ordnete das Schwurgericht mit seinem Urteil die Unterbringung des 35-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik an.