Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten für minder schweren Fall - Wollte Geliebte aus Zwangsprostitution befreien
23-Jähriger wegen Drogenhandel verurteilt: Mit Machete in Simmern unterwegs
Regierung will Missbrauch bei Prozesskostenhilfe bekämpfen
Eine Frau aus Betzdorf viel auf einen Liebesbetrüger im Internet herein und musste sich vor Gericht wegen Geldwäsche verantworten.
Britta Pedersen. Britta Pedersen, picture allianc

Er handelte mit Drogen und war mit einer Machete bewaffnet. Zwar ging das Gericht nur von einem minderschweren Fall aus. Aber der 23-Jährige, der zuletzt in Simmern wohnte, kommt nun nicht nur für zwei Jahre, elf Monate und zwei Wochen hinter Gitter. Unter Umständen bleiben ihm auch die Chancen auf Einbürgerungen für immer verwehrt.

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Weil er mit Drogen gehandelt hat, verurteilte das Landgericht Bad Kreuznach einen 23-Jährigen, der zuletzt in Simmern wohnte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, elf Monaten und zwei Wochen. Dabei ging die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Folkmar Broszukat bei der Festlegung der Strafe von einem minder schweren Fall des bewaffneten Drogenhandels aus.

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Rhein-Hunsrück-Zeitung

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