Die Plädoyers in dem Verfahren um die Tötung einer 44-jährigen Hausfrau und vierfachen Mutter sind gehalten. Am kommenden Mittwoch soll das Urteil des Schwurgerichtes ergehen.
Dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Anträgen weit auseinanderliegen, kommt in Strafprozessen häufiger vor. Seltener ist dagegen, dass zwei Anwälte, die einen Angeklagten verteidigen, unterschiedliche Anträge stellen. So geschehen im Mordprozess vor dem Landgericht Bad Kreuznach, bei dem ein 55-Jähriger beschuldigt wird, seine Ehefrau getötet zu haben.