Klägerin aus Kreis Kreuznach
Zwei „Canadian Sphynx“-Katzen dürfen kastriert werden
Eine Canadian-Sphynx-Katze: Nach Auffassung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts fallen die Tiere wegen fehlender Tasthaare unt
Eine Canadian-Sphynx-Katze: Nach Auffassung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts fallen die Tiere wegen fehlender Tasthaare unter Qualzucht. Das gilt auch für eine Hobbyzüchterin aus dem Kreis Bad Kreuznach.
Barnabas Honeczy. picture alliance / dpa

Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage einer Hobbyzüchterin abgewiesen, demnach war die Anordnung der Kreisverwaltung rechtmäßig. Denn wegen der Zucht fehlt den Tieren ein wichtiges Instrument zur Orientierung.

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Die von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach angeordnete, chirurgische Kastration zweier Katzen der Rasse „Canadian Sphynx“ ist rechtmäßig, weil aufgrund des Fehlens funktionsfähiger Tasthaare ein Fall der Qualzucht vorliegt. Dies entschied das Koblenzer Oberverwaltungsgericht in einem Eilrechtsschutzverfahren, wie die Behörde in einer Pressemitteilung erklärt.

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