OVG-Urteil stärkt Rat: OB muss Auskunft zu Gehalt der Geschäftsführer der Stadtgesellschaften geben: Zimmerlin siegt am OVG: Kreuznacher OB muss Chef-Gehälter der Stadtgesellschaften transparent machen
OVG-Urteil stärkt Rat: OB muss Auskunft zu Gehalt der Geschäftsführer der Stadtgesellschaften geben
Zimmerlin siegt am OVG: Kreuznacher OB muss Chef-Gehälter der Stadtgesellschaften transparent machen
Wilhelm Zimmerlin, hier im Februar 2015, war nicht zum ersten Mal vor Gericht in Koblenz erfolgreich. Foto: Ricarda Helm (Archiv)
Bad Kreuznach. Sieg auf ganzer Linie für Wilhelm Zimmerlin: Das Stadtratsmitglied der FWG/Büfep-Fraktion hat vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz einmal mehr Recht bekommen.
Es ist nicht die erste juristische Auseinandersetzung mit Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer (SPD), die er für sich entscheidet: Im Dezember 2020 hat das Verwaltungsgericht Koblenz in erster Instanz entschieden, dass die Stadtratsmitglieder berechtigt sind zu wissen, was die Geschäftsführer von städtischen Beteiligungsgesellschaften, also Gewobau-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger, BGK- und Stadtwerkechef Christoph Nath sowie Klaus-Dieter ...