Bad Kreuznach
Wurde Frau im Schlaf vergewaltigt? Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach

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Im Alkoholrausch kommt es zu einem Übergriff. Die Ausgangslage: Der mutmaßliche Täter aus dem Kreis Bad Kreuznach kann sich an nichts erinnern.

Ein Alptraum für alle Beteiligten: im Alkoholrausch kommt es zu einem Übergriff, das Opfer wird davon wach und ist nachhaltig traumatisiert. Der mutmaßliche Täter kann sich anderntags an nichts mehr erinnern. Das ist die Ausgangslage in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach gegen einen 46-Jährigen aus dem Kreisgebiet. Für den gelernten Handwerksmeister steht sehr viel auf dem Spiel, er muss bei einer Verurteilung damit rechnen, dass seine berufliche Karriere abrupt beendet ist. Noch schlimmer ergeht es der 33-Jährigen, für die seit dem Vorfall in der Nacht zum 5. Juli 2020 nichts mehr so ist wie davor.

Der 46-Jährige unternimmt an diesem Tag eine Weinwanderung mit seiner Männerclique, zum Abschluss schaut sich die Gruppe gemeinsam das DFB-Pokalfinale in einem Bad Kreuznacher Lokal an. Schon da, meint der 46-Jährige, dass er ziemlich betrunken ist, er fühlt sich von der Bedienung abgezockt. Als die Gruppe in eine Bar wechselt, um weiterzufeiern, treffen der Angeklagte und die 33-Jährige aufeinander, allerdings ohne, dass sie persönlich miteinander in Kontakt treten. Sie hält sich mit einer Freundin dort auf und über einen Bekannten, der auch Gast ist, kommt es dazu, dass dieser zur Sperrstunde alle noch anwesenden Gäste zu einem Absacker zu sich nach Hause einlädt. Dort kommt es dazu, dass sich die 33-Jährige bald unwohl und müde fühlt und sich in das Bett des Gastgebers legt.

„Ich habe nichts gemacht.“

Ihre Freundin sieht mehrmals nach ihr, irgendwann fällt ihr auf, dass auch der Angeklagte sich zurückgezogen hat. Sie findet ihn ebenfalls in dem Bett vor, abgewandt von ihrer Freundin und ermahnt ihn, da er noch wach ist, „keinen Blödsinn“ zu machen. Dabei soll er laut der Freundin einen Annäherungsversuch bei ihr unternommen haben. Als sie wieder einmal nach ihrer Freundin schaut, bemerkt sie, dass beide unter einer Decke liegen, dass der Angeklagte sich zu der Frau umgedreht hatte und beim näheren Hinschauen auch, dass beide keine Unterhose mehr tragen. Sie weckt die Freundin auf und fragt: „Hast du gekuschelt?“ Die 33-Jährige reagiert zunächst völlig verständnislos, bis ihr die Situation klar wird. Da verliert sie völlig die Fassung, schreit und fängt an, auf den Angeklagten einzuschlagen. Der Angeklagte soll laut zweier Zeuginnen nur gesagt haben: „Ich habe nichts gemacht.“

Ein Problem, das die Aufklärung des Falles erschwert ist, dass die 33-Jährige ihre erste Aussage bei der Polizei noch einmal korrigiert hat. Sie hatte dort von konkreten Erinnerungen an Übergriffshandlungen des Angeklagten berichtet und, dass sie davon irgendwann zu Bewusstsein kam und geschrien habe. „Ich glaube, das war eine Wunschvorstellung von mir, dass es mir nicht passiert, dass ich mich gewehrt habe“, erklärte die 33-Jährige.

Verfahren wird am 17. April fortgesetzt

Außerdem hat sie inzwischen nur noch schemenhafte Eindrücke von dem, was wirklich geschehen ist, sie kann nicht abgrenzen, was Traum und was Realität war. „Ich habe die Situation nicht verstanden, ich habe auf jeden Fall gemerkt, dass ich berührt werde“, gibt die 33-Jährige mit teils stockender, tränenerstickter Stimme an. Ihre Freundin bemerkt in der Folge, dass die 33-Jährige, mit der sie immer viel unternommen hat, wie ausgewechselt ist. „Sie war danach sehr ruhig, in sich gekehrt und nicht mehr so lebensfroh wie früher.“ Das Verfahren wird am Mittwoch, 17. April, fortgesetzt.

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