Der Wolf sorgt für Aufregung, und zwar nicht nur bei Jägern, sondern auch bei Tierhaltern – ob Hobby oder gewerblich – sowie ganz normalen Naturfreunden, Hundebesitzern, Spaziergängern. Und um es vorweg festzustellen: Was die bemühten Vertreter des Koordinationszentrums Luchs und Wolf (Kluwo) am Mittwochabend im Sobernheimer Kaisersaal erklärten, wurde mit höflichem Applaus bedacht – doch begeistert brandende Wogen im Publikum gab es dann, wenn die ministerialen Festsetzungen zum Schutz des Wildtiers Wolf infrage gestellt wurden.
Publikum reagiert mit Skepsis auf behördliche Ausführungen
Das machte auch Erhard Bäder als Vorsitzender der Kreisjagdgruppe im Nachgang der Veranstaltung deutlich. Ja, es wurde zwar von den Kluwo-Amtsleuten um Chef Julian Sandrini betont, man sei für alle Meinungen offen, nehme alles an. Doch faktisch, so Bäder, sei eine – politisch grüne – Festlegung auf den Wolf getroffen worden, die bei allem netten Debattieren eben nicht infrage gestellt werde. Das wurde bei den behördlichen Statements auf der Bühne auch deutlich. Anja Schneider als Wildtierökologin des Kluwo betonte mehrfach, der Mensch müsse nun eben den Wolf hinnehmen, Zitat: „Wölfe sind anpassungsfähig – wir sind es, die lernen müssen, mit ihnen zu leben.“ Das wurde immer wieder mit lauten Grollen und Gelächter aus dem Publikum bedacht. So wie Amtsökologin Schneider sah es zumindest die Mehrheit im voll besetzten Saal mit seinen 150 Sitzen nicht.
„Das gesamte Wolfsmonitoring ist überbürokratisiert und realitätsentfremdet.“
Ute Kryger, Zoologin
Es gab aus dem Publikum auch massive Kritik, was die Kosten für das gesamte Monitoring sowie die Förderung für Schutzzäune sowie Entschädigungen für vom Wolf gerissene Tiere betrifft. Rund 22 Millionen Euro würden in Deutschland pro Jahr nun ausgegeben, in Rheinland-Pfalz seien Zaunförderungen und Entschädigungen für getötete Tiere von 700.000 Euro gezahlt worden. Das nur, so kritisierte es Erhard Bäder als Jäger, um den Wolf in stark besiedelte Gegenden Deutschlands ansiedeln zu können – das sei unsinnig.

Nicht belehren, sondern ernst nehmen
Bei der Info-Veranstaltung des Koordinationszentrums Luchs und Wolf am Mittwochabend in Bad Sobernheim gab es ordentlich Kontra für den Wolf. Die Kritik sollte nicht nur angehört, sondern ernst genommen werden, kommentiert Redakteur Robert Neuber.
Eine Zoologin aus der Region meldete sich und kritisierte das Wolfsmonitoring als „überbürokratisiert und realitätsentfremdet“. Jahrelang habe sie in Afrika als Zoologin gearbeitet, und dort werde wesentlich pragmatischer mit großen Fleischfressern umgegangen. Aus ihrer fachlichen Sicht sei im Naturpark Soonwald gerade mal Platz für ein halbes Rudel – alles andere sei ungeeignete Kulturlandschaft.
Sorge äußerten Halter von Pferden. Hier gibt es zwar auch eine Zusage für Entschädigungen, aber bei Pferden und Eseln eben nur bis zu einem Alter von einem Jahr. Das sorgt bei Züchtern und Haltern wertvoller Tiere natürlich für Unmut.
Kein Schutz für ausgebüxte Hunde
Aber auch Hundehalter sind irritiert: Es gibt in einem Wolfsrevier keine Garantie für ausgebüxte Hunde, die mit einem Wolf aneinandergeraten. Ein Jäger zürnte, wie er denn ein angeschossenes Beutetier vom Hund aufspüren lassen könnte, wenn das Risiko bestünde, dass der Wolf den Hund eliminiert.
Die Rechtslage, die von Ministerialjurist Felix Reuther vorgetragen wurde, machte klar: Der Wolf steht allein von der Gesetzgebung her unter besonderem Schutz. Ihn als Störenfried einfach zu eliminieren, das ist nicht erlaubt. Hat sich ein Wolf als „Problemfall“ erwiesen, so muss vor einer Erlaubnis zur Tötung erst amtlich festgehalten werden, dass es um die Abwendung eines ernsthaften wirtschaftlichen Schadens geht. Zweitens dürfe es keine Alternative als die Tötung geben, und drittens dürfe die Tötung des Tiers nicht den Erhaltungszustand der Population gefährden.
Neue EU-Richtlinien mindern Schutzstatus des Wolfs
Alleine diese drei amtlichen Maßgaben bauen höhe Hürden. Ist dann der Beschluss zur Eliminierung gefallen, so sei es extrem schwierig, das Problemtier im Rudel auszumachen. Es gebe aber neue Entwicklungen im europäischen Recht. Mit einem geminderten Schutzstatus könnte die Quotenjagd erlaubt werden, ohne dass ein Problemtier festgesetzt werden müsse. Definitiv sei aber die Vorgabe, dass der Wolf nicht ausgerottet werden dürfe.
Wer sich über die Maßgaben zum Herdenschutz und zu Entschädigungen bei Rissen informieren möchte, kann dies im Internet unter www.wolf.rlp.de tun.